Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 60 Unterlagen zur Steuererklärung

(1)1Der Steuererklärung ist eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b Abs. 2 des Gesetzes verzichtet wird.2Werden Bücher geführt, die den Grundsätzen der doppelten Buchführung entsprechen, ist eine Gewinn- und Verlustrechnung beizufügen.

(2)1Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen.2Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz (Steuerbilanz) beifügen.

(3)1Liegt ein Anhang, ein Lagebericht oder ein Prüfungsbericht vor, so ist eine Abschrift der Steuererklärung beizufügen.2Bei der Gewinnermittlung nach § 5a des Gesetzes ist das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes der Steuererklärung beizufügen.

(4)1Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.2Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.3§ 150 Absatz 8 der Abgabenordnung gilt entsprechend.

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Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend

19.01.2012

Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
Steuerrecht

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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 84 Anwendungsvorschriften


(1) Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. (1a) § 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen


(1) Eine Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, wenn1.keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist,2.nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird,3.kei

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 21. Nov. 2016 - 7 K 2784/15

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht den Gewinn der Klägerin in den Streitjahren 2008 und 2009 um Zuschätzunge

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Feb. 2018 - 3 K 329/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt 40.108,00 €. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob eine erst nach Abgabe der Steuererkläru

Finanzgericht Hamburg Urteil, 16. Mai 2017 - 2 K 118/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Zuordnung von betrieblichen Aufwendungen. 2 Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG und wurde 1991 mit einer anderen Firma gegründet. Komplementärin mit alleiniger Geschäftsführung-

Bundesfinanzhof Urteil, 15. März 2017 - I R 67/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 13. August 2015  6 K 39/13 wird, soweit sie sich gegen den Bescheid über die gesonderte Festst

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - I R 70/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. August 2015  10 K 3410/13 K,G aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Jan. 2017 - VIII R 52/14

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Kläger wird festgestellt, dass der Bescheid über die Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 vom 18. Februar 2011 rechtswidrig war.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juni 2016 - I R 69/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 22. Oktober 2013  6 K 3548/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Feb. 2016 - X S 38/15 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2014 - I R 53/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2013  8 K 8326/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Okt. 2014 - I R 1/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2012  6 K 1883/10 F aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2012 - I R 5/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, in der steuerlichen Übertragungsb

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Nov. 2011 - X R 18/09

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tatbestand 1 A. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt eine Schmiede als gewerbliches Einzelunternehmen. Er ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschus

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Juni 2011 - X B 234/10

bei uns veröffentlicht am 20.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde ist unzulässig. 2 Der Kläger und Be

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(1) Eine Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, wenn1.keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist,2.nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird,3.keine mündliche...