Disziplinarmaßnahmen
(1) Disziplinarmaßnahmen sind 1. Verweis, 2. Ausgangsbeschränkung, 3. Geldbuße, 4. Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe, 5. Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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