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Art 104Amtlich · § 5 UrhG

Anwendung des neuen Rechts

Zeitreise: 12.07.2024

In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses Gesetz auch für Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 1. Januar 1999 begründet worden sind.

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