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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Eröffnungsgrund bei Gläubigerinsolvenzanträgen

Zeitreise: 31.10.2022

Bei zwischen dem 28. März 2020 und dem 28. Juni 2020 gestellten Gläubigerinsolvenzanträgen setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 vorlag.

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