§ 37Amtlich · § 5 UrhG
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Zeitreise: 03.07.2026
Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand fest, wieviel Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.
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