Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVWO | § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses

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Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.

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published on 17/03/2011 00:00

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.09.2010 - 8 BV 27/10 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über die Wirksamke
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