Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVWO | § 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
Für die Wahl des Hauptpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend, soweit sich aus den §§ 43 und 44 nichts anderes ergibt.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
zitiert 2 andere §§ aus dem .
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Der Hauptwahlvorstand leitet die Wahl des Hauptpersonalrates.