(1) Gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse der Arbeitsgerichte findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt.

(2) Für das Beschwerdeverfahren gelten die für das Berufungsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 88 bis 91 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) In erster Instanz zu Recht zurückgewiesenes Vorbringen bleibt ausgeschlossen. Neues Vorbringen, das im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür nach § 83 Abs. 1a gesetzten Frist nicht vorgebracht wurde, kann zurückgewiesen werden, wenn seine Zulassung nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Beschlussverfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verzögerung nicht genügend entschuldigt. Soweit neues Vorbringen nach Satz 2 zulässig ist, muss es der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, der Beschwerdegegner in der Beschwerdebeantwortung vortragen. Wird es später vorgebracht, kann es zurückgewiesen werden, wenn die Möglichkeit es vorzutragen vor der Beschwerdebegründung oder der Beschwerdebeantwortung entstanden ist und das verspätete Vorbringen nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und auf dem Verschulden des Beteiligten beruht.

(4) Die Einlegung der Beschwerde hat aufschiebende Wirkung; § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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Arbeitsrecht: Zur Eingliederung von Fremdpersonal und Zustimmung des Betriebsrats

13.08.2013

Übt der Betriebsinhaber Weisungen auf das beschäftigte Fremdpersonal aus, so ist dieses i.S.d. § 99 I BetrVG in den Betrieb eingegliedert.

Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds

13.04.2012

Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10

Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein.

04.05.2011

Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beschäftigten selbst die datenschutzrechtlichen Details bestimmen.

Arbeitsrecht - Anspruch auf Internetzugang

25.03.2011

Besitzt der Arbeitgeber einen Internetzugang, der er nur eingeschränkt nutzt, für diese Nutzung durch den Arbeitgeber nicht dazu, dass der Anspruch des Betriebsrats auf einen Internetzugang entfällt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung wegen Verstoßes gegen ein Gesetz

20.03.2011

Arbeitgeber muss prüfen, ob freier Arbeitsplatz mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetztbar, Zustimmungsverweigerung BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 8 Gang des Verfahrens


(1) Im ersten Rechtszug sind die Arbeitsgerichte zuständig, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte nach Maßgabe des § 64 Abs. 1 statt. (3) Gegen di

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 100 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle


(1) In den Fällen des § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Betriebsverfassungsgesetzes entscheidet der Vorsitzende allein. Wegen fehlender Zuständigkeit der Einigungsstelle können die Anträge nur zurückgewiesen werden, wenn die Einigungsstelle offensichtlich

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 99 Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag


(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 6 wird das Verfahren auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags eingeleitet. (2) Für das Verfahren sind die §§ 80 bis 82 Absatz 1 Satz 1, die §§ 83 bis 84 und 87 bis 96a entspre
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 83 Verfahren


(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. (1a) Der Vorsitzende kann den Beteiligten eine Frist für ihr Vorbringen

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 11 Prozessvertretung


(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevoll

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 85 Zwangsvollstreckung


(1) Soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, findet aus rechtskräftigen Beschlüssen der Arbeitsgerichte oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. Beschlüsse de

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 81 Antrag


(1) Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet; der Antrag ist bei dem Arbeitsgericht schriftlich einzureichen oder bei seiner Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll anzubringen. (2) Der Antrag kann jederzeit in derselben Form zurückgenommen werde

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297 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Sept. 2018 - 5 TaBV 53/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats und Beteiligen zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München von 12.07.2018 (fälschlicherweise datiert auf den 13.07.2018) wird zurückgewiesen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 02. Feb. 2017 - 5 TaBV 32/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.04.2016, Az.: 1 BV 206/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe Die Bet

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 10. Aug. 2016 - 11 TaBV 51/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Be-schluss des Arbeitsgerichts München vom 21.04.2016, Az.: 6 BV 30/16, aufgehoben. 2. Die Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an die Beteiligte zu 1) € 1.285,80 bru

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 19. Sept. 2017 - 2 TaBV 75/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 27.10.2016 – Az. 9 BV 157/15 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beteiligte zu 2 wi

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 12. Okt. 2016 - 10 TaBV 58/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.04.2016, 13 BV 395/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A. Die B

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Juli 2018 - 4 TaBV 153/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. September 2017 - 1 BV 31/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 15. Juni 2018 - 3 TaBVGa 2/18

bei uns veröffentlicht am 15.06.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.06.2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um d

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. März 2017 - AN 7 PE 17.00383

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor Der Widerspruch der beteiligten Dienststellenleiterin wird zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung des Vorsitzenden der Fachkammer vom 14. Februar 2017 bleibt aufrechterhalten. Gründe Der statthafte

Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Jan. 2017 - 6 TaBV 97/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 9. Aug. 2016 - 2 BV 2/16 wird abgeändert: Der Beteiligte zu 3 wird aus dem Betriebsrat ausgeschlossen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Jan. 2017 - 3 TaBV 95/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21.07.2016 - 9 BV 13/16 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Antragsgegnerin und Beteiligte zu 2) wi

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 09. Dez. 2016 - 2 TaBV 50/16

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 05.10.2016 - 7 BV 146/16 - teilweise abgeändert. 2. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Festsetzu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2014 - 17 P 13.91

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller, der Personalrat des Klinikums der Universität München, betreibt den Ausschluss der Beteiligten zu 1 aus dem Personalrat. Die Beteiligte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 15.1211

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2015 wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 1 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei den Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung von Herrn H. zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 14.2689

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I.Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob der Personalrat vom Dienststellenleiter im Rahmen der ersten Phase des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 18/15 in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und die wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 2 wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. März 2015 - 17 P 13.2526

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der vom Beteiligten zu 2 verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beteil

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 25. Apr. 2017 - 6 TaBV 53/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg, Az.: 10 BV 10/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 9) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 01.09.2015, Az.: 5 BV 18/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Grün

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 25. Feb. 2016 - 7 TaBVGa 4/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 21.10.2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die vorläufi

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 09. Dez. 2015 - 4 TaBV 13/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 27.02.2014, Az.: 10 BV 28/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsteller zugelassen. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 17 P 17.778

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antragstellers zu 4 eingestellt. Insoweit ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Dezember 2016 wirkungslos geworden. II. Die Beschwerde wird zurückgewies

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 13. Juni 2017 - 7 TaBV 80/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.06.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten strei

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Aug. 2017 - 9 Ta BV 34/17

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 15.02.2017, Az. 37 BV 237/16, abgeändert. Die Anträge werden insgesamt abgewiesen.

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Juli 2015 - 6 TaBV 73/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 20. Nov. 2014 - 12 BV 151/14 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die abgewiesenen Anträge als unzulässig abgewiesen sind. II.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 06. Mai 2015 - 4 TaBV 8/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 TaBV 8/13 Beschluss Datum: 06.05.2015 4 BV 9/12 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen de

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Juli 2015 - 4 TaBV 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 TaBV 6/15 Beschluss Datum: 22.07.2015 7 BV 61/14 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Beschwerde des Antragstellers

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 10. März 2015 - 6 TaBV 64/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 15. Sept. 2014 - 3 BV 12/14 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2018 - 17 PC 17.2202

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller - der Gesamtpersonalrat eines gemäß Art. 90 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) als Anstalt des öffentlichen

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 08. Feb. 2018 - 4 TaBVGa 16/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 6. Oktober 2017-14 BVGa 33/17 - wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten über einen Unterlassun

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 20. Dez. 2018 - 5 TaBV 61/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 02.11.2017, Aktenzeichen. 15 BV 139/16; abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst:     2. Der Beteiligten zu 2) wird aufgeg

Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Dez. 2015 - 4 TaBV 54/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 3. Juni 2015 - 3 BV 39/14 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 12. Okt. 2016 - 8 TaBV 39/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.02.2016 - 32 BV 103/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Di

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Dez. 2017 - 4 TaBV 30/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14. Februar 2017 - 41 BV 124/16 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung von Haupt- und Hilfsanträgen zu 1. (Beschwerde

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 26. Apr. 2017 - 8 TaBV 57/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 03.05.2016 - 41 BV 110/15 - abgeändert. 2. Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über Name und Betr

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 14. Dez. 2016 - 4 TaBV 38/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor 1. Die Beschwerden des Antragstellers und der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016, Az.: 12 BV 25/15, werden zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 14. Dez. 2017 - 2 TaBV 109/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18.05.2017 – 4 BV 260/16 – wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 9 TaBV 93/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2017, Az. 25 BV 1141/16, abgeändert. Die Anträge werden zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2018 - 17 P 18.1037

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Gültigkeit der Wahl des örtlichen Personalrats beim Polizeipräsidium M., insbesondere hinsichtlich der Gruppe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2018 - 17 P 18.111

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der vom Beteiligten zu 1 verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung d

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Sept. 2017 - 8 TaBV 9/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 10.01.2017, Az. 2 BV 105/16, wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 27. Okt. 2017 - 7 TaBV 51/17

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21.02.2017 - 7 BV 61/16 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Ziffer 2 des Beschlusses entfällt. 2. Die Re

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 27. Jan. 2016 - 11 TaBV 79/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg (Az.: 3 BV 102/14) vom 25.06.2015 wird wie folgt abgeändert: Die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur Eingruppierung des Mitarbeiters Herrn G. in die Tätigkeitsgruppe E (Einstel

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 49/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Kammer Ingolstadt - vom 27.04.2016 - 10 BV 9/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt,

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 24.01.2018 - 38 BV 219/17 wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Betei

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Dez. 2014 - 11 TaBV 50/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München, Az.: 17 BV 646/13, vom 08.07.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 8/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 14/15 - teilweise in Ziffer 2 des Tenors abgeändert und diese wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 20/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 24/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 13/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 15/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 22/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, das

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(1) Soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, findet aus rechtskräftigen Beschlüssen der Arbeitsgerichte oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. Beschlüsse der...
(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten...
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(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. (1a) Der Vorsitzende kann den Beteiligten eine Frist für ihr Vorbringen setzen. Nach...
(1) Soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, findet aus rechtskräftigen Beschlüssen der Arbeitsgerichte oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. Beschlüsse der...