Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 951 Entschädigung für Rechtsverlust

(1) Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden.

(2) Die Vorschriften über die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen sowie die Vorschriften über den Ersatz von Verwendungen und über das Recht zur Wegnahme einer Einrichtung bleiben unberührt. In den Fällen der §§ 946, 947 ist die Wegnahme nach den für das Wegnahmerecht des Besitzers gegenüber dem Eigentümer geltenden Vorschriften auch dann zulässig, wenn die Verbindung nicht von dem Besitzer der Hauptsache bewirkt worden ist.

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Familienrecht: Später eingebaute Einbauteile einer Küche werden nicht wesentlicher Bestandteil

28.09.2017

Bringt ein Ehepartner eine Einbauküche mit in die gemeinsame Wohnung, wird er nicht automatisch Eigentümer aller Zusatzteile, mit denen der andere Ehepartner die Küche ergänzt.

Autowerkstatt: Kein Zahlungsanspruch nach Garantiezusage des Herstellers

02.12.2015

Der Inhaber einer Kfz-Werkstatt hat keine Zahlungsansprüche gegen den Kunden, sofern eine Garantiezusage des Herstellers erfolgte.
Allgemeines

Arbeitsrecht: Zur Frage der Bezahlung bei Schwarzarbeit

09.10.2014

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Meliorationsanlagengesetz - MeAnlG | § 13 Entschädigung für den Rechtsverlust


Wer durch den in § 12 bestimmten Eigentumsübergang einen Rechtsverlust erleidet, kann vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung nach § 951 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Grundstückseigentümer hat nach Satz 1 den Wert zu ersetze
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 946 Verbindung mit einem Grundstück


Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 947 Verbindung mit beweglichen Sachen


(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wert

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2013 - V ZR 201/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 201/11 Verkündet am: 15. März 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2007 - IX ZR 67/03

bei uns veröffentlicht am 01.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 67/03 vom 1. Februar 2007 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill und Cierniak und die Richterin Lohmann am 1. Februar

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2003 - X ZR 66/01

bei uns veröffentlicht am 21.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 66/01 Verkündet am: 21. Oktober 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2010 - V ZR 42/10

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 42/10 vom 14. Oktober 2010 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Oktober 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Schmidt-Räntsch, die R

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2019 - V ZR 254/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 254/17 Verkündet am: 14. Juni 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2014 - V ZR 291/13

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 291/13 Verkündet am: 18. Juli 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2007 - VIII ZR 387/04

bei uns veröffentlicht am 13.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 387/04 Verkündet am: 13. Juni 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2004 - XII ZR 301/01

bei uns veröffentlicht am 04.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 301/01 Verkündet am: 4. Februar 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2007 - X ZR 137/04

bei uns veröffentlicht am 18.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL X ZR 137/04 Verkündet am: 18. Dezember 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2007 - IX ZR 125/05

bei uns veröffentlicht am 20.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 125/05 vom 20. September 2007 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 20.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - IX ZR 75/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 75/12 vom 7. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2013 - V ZR 93/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 93/12 Verkündet am: 19. Juli 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 812 A

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2001 - V ZR 128/00

bei uns veröffentlicht am 22.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 128/00 Verkündet am: 22. Juni 2001 Kanik, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2008 - XII ZR 156/05

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 156/05 Verkündet am: 12. März 2008 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Okt. 2001 - XII ZR 292/99

bei uns veröffentlicht am 31.10.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 292/99 Verkündet am: 31. Oktober 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2013 - XII ZR 19/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 19/11 Verkündet am: 20. November 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2003 - V ZR 333/01

bei uns veröffentlicht am 31.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 333/01 Verkündet am: 31. Januar 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2000 - XII ZR 153/98

bei uns veröffentlicht am 21.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 153/98 Verkündet am: 21. Juni 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Apr. 2019 - 31 Wx 221/19 Kost

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht - vom 4.3.2019 wird samt Nichtabhilfebeschluss vom 5.4.2019 aufgehoben. 2. Die Akten werden dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht

Sozialgericht Landshut Endurteil, 14. Okt. 2015 - S 11 SO 36/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob einem Begehren auf Eingliederungsleistungen das Bestehen

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 12. März 2018 - Vf. 40-VI-17

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Landgeric

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Jan. 2017 - 13 UF 477/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 20.07.2016 wird dieser in Ziff. 1 des Beschlusstenors wie folgt abgeändert: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragst

Landgericht Köln Urteil, 28. Juni 2016 - 21 O 528/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.038,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die Kosten des Rech

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - X R 46/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 11. Dezember 2013  2 K 3693/13 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2016 - V ZR 27/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 27/14 Verkündet am: 22. Januar 2016 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - V R 66/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2014  7 K 7283/12 aufgehoben und der Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 14. Juni 2011 in Gestal

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 30. Sept. 2015 - 13 K 3130/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Der Bescheid vom 27. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. April 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 71.083,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinss

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 11. Juni 2015 - 6 U 1487/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 5. Dezember 2014 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechts

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Apr. 2015 - X R 8/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2011  1 K 312/08, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 1. August 2008 sowie d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2014 - 3 S 2097/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.Die Beklagte trägt 9/10, der Kläger 1/10 der Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung.Die Revision wird nicht zugelass

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 07. Nov. 2014 - 19 U 55/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.3.2014 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln (32 O 354/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.               Die Kl

Landgericht Köln Urteil, 19. Aug. 2014 - 15 O 315/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Der Kläger nimmt den Beklagten a

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. Juli 2014 - 7 K 2736/12

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckb

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2014 - VII ZR 241/13

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 16. August 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landgericht Detmold Urteil, 26. März 2014 - 10 S 218/12

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 04.12.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Gegenstandswert von 2.874,26 € Das Urteil ist vorläufig vollstreckb

Landgericht Köln Urteil, 21. März 2014 - 32 O 354/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist ein Unternehme

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 07. März 2014 - 30 U 162/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 30.08.2012 verkündete Urteil der  8. Zivilkammer des Landgerichts Bochums (Az.: 8 O 154/09) – in der Fassung nach dem Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2013 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass desse

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2012 - IV R 29/09

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zu 1. war als Einzelunternehmer Inhaber einer Schreinerei (Tischlerei) und Glaserei. Das Unternehmen wurde auf Te

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Juni 2011 - 3 K 2171/08

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor I. Der Einkommensteuerbescheid 2004 vom 5. August 2008 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6. August 2008 dahin geändert, dass ein Auflösungsverlust gem. § 17 EStG von 141.905 € bei den Einkünften der Klägerin aus Gewerb

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 23. Feb. 2010 - 10 U 75/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.06.2009 (4 O 11/09) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last. 3. Das Urteil ist vorläufi

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 18. Feb. 2010 - 8 U 45/09 - 15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 9 O 54/ 08 - unter Zurückweisung derselben im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird ver

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2009 - 8 K 44/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2009

Tatbestand   1 (Überlassen von Datev) 2 Streitig ist, ob dem Kläger als Miteigentümer für einen Dachgeschossausbau Eigenheimzulage in voller Höhe oder nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu gewähren ist. 3 Der Kläger ist

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 13. Sept. 2007 - 7 U 96/06

bei uns veröffentlicht am 13.09.2007

Tenor 1. Auf die Berufung der beklagten Gemeinde wird das am 24.05.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und des Streithelfers in erste

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Mai 2004 - 12 U 66/04

bei uns veröffentlicht am 18.05.2004

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. September 2003 - 3 O 608/02 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstr

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 17. Dez. 2003 - 6 U 141/03

bei uns veröffentlicht am 17.12.2003

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 2003 - 5 O 215/02 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen der Beklagten zur Last. Das Urteil ist vorläufig vollstreckba

Landgericht Karlsruhe Urteil, 30. Sept. 2003 - 3 O 608/02

bei uns veröffentlicht am 30.09.2003

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrage

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Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die...
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die...
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die...