Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden.
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Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
19/03/2018 09:53
Das Finanzamt darf die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsInsolvenzsteuerrecht
07/01/2016 09:32
Ist bereits die Verjährung eingetreten, kann der Bauherr bei einem Mangel der Werkleistung gleichwohl seine Leistung verweigern.
SubjectsGewährleistungsrecht
09/10/2014 12:32
Bei Sachverhalten mit einer Verbindung zum Recht eines ausländischen Staats unterliegt die Aufrechnung gem. Art. 17 I Rom I-VO der für die Hauptforderung berufenen Rechtsordnung.
SubjectsInternationales Privatrecht
03/10/2013 16:49
Die Zwangsvollstreckung einer Forderung kann unzulässig sein, wenn der Schuldner mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat.
SubjectsZwangsvollstreckung
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published on 18/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 109/12 Verkündet am: 18. April 2013 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 155 Abs. 1
published on 14/05/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 164/03 Verkündet am: 14. Mai 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
published on 25/10/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 67/11 Verkündet am: 25. Oktober 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 08/11/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 341/10 Verkündet am: 8. November 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
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