Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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19/03/2018 09:53

Das Finanzamt darf die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
07/01/2016 09:32

Ist bereits die Verjährung eingetreten, kann der Bauherr bei einem Mangel der Werkleistung gleichwohl seine Leistung verweigern.
09/10/2014 12:32

Bei Sachverhalten mit einer Verbindung zum Recht eines ausländischen Staats unterliegt die Aufrechnung gem. Art. 17 I Rom I-VO der für die Hauptforderung berufenen Rechtsordnung.
03/10/2013 16:49

Die Zwangsvollstreckung einer Forderung kann unzulässig sein, wenn der Schuldner mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat.
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published on 18/04/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 109/12 Verkündet am: 18. April 2013 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 155 Abs. 1
published on 14/05/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 164/03 Verkündet am: 14. Mai 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
published on 25/10/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 67/11 Verkündet am: 25. Oktober 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 08/11/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 341/10 Verkündet am: 8. November 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
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