Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 294 Tatsächliches Angebot
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.
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3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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8 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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04/07/2017 10:46
Das Landgericht Oldenburg verurteilte ein Autohaus dazu, ein Skandal-Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
SubjectsWirtschaftsrecht
24/01/2017 20:48
Selbst bei einem geringfügigen Mangel wie einer Delle im Lack kann ein Käufer die Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des Kaufpreises verweigern. Das hat der BGH entschieden.
SubjectsKaufrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09/10/2014 12:16
Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung ohne Einteilung für Nachtschichten.
SubjectsArbeitsunfähigkeit / Krankheit
05/05/2014 10:56
Liegt bei gemeinsamer Verlegung kein optisch einheitliches Erscheinungsbild vor, so besteht trotz der Zuordnung beider zum vereinbarten Farbton ein Sachmangel.
SubjectsAllgemein
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published on 14/03/2013 00:00
BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 417/12 Verkündet am: 14. März 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundes
published on 26/10/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 16/17 Verkündet am: 26. Oktober 2017 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 28/10/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 10/03 vom 28. Oktober 2003 in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, die Richterin Mühlens und den
published on 05/10/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 30/10 vom 5. Oktober 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 2295, 323 Ist mit einem Erbvertrag, durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger Vertrag u
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