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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Verwaltungsverfahren

Zeitreise: 13.04.2016

Die Bearbeitung folgender Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen: 1. Besoldungsangelegenheiten, 2. Beihilfe, 3. Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz, 4. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 76 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.

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