Der Grundstückswert umfaßt den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. Er ergibt sich durch Anwendung eines Vervielfältigers (§ 80) auf die Jahresrohmiete (§ 79) unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82.

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Steuerrecht: Gesetzgeber muss Grundsteuer reformieren

02.05.2018

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Grundsteuer

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bewertungsgesetz - BewG | § 76 Bewertung


(1) Der Wert des Grundstücks ist vorbehaltlich des Absatzes 3 im Wege des Ertragswertverfahrens (§§ 78 bis 82) zu ermitteln für 1. Mietwohngrundstücke,2. Geschäftsgrundstücke,3. gemischtgenutzte Grundstücke,4. Einfamilienhäuser,5. Zweifamilienhäuser.

Bewertungsgesetz - BewG | § 94 Gebäude auf fremdem Grund und Boden


(1) Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist der Bodenwert dem Eigentümer des Grund und Bodens und der Gebäudewert dem wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes zuzurechnen. Außenanlagen (z. B. Umzäunungen, Wegebefestigungen), auf die sich das wir

Bewertungsgesetz - BewG | § 82 Ermäßigung und Erhöhung


(1) Liegen wertmindernde Umstände vor, die weder in der Höhe der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers berücksichtigt sind, so ist der sich nach den §§ 78 bis 81 ergebende Grundstückswert zu ermäßigen. Als solche Umstände kommen z. B.

Bewertungsgesetz - BewG | § 47 Wohnungswert


Der Wert für den Wohnteil (Wohnungswert) wird nach den Vorschriften ermittelt, die beim Grundvermögen für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren (§§ 71, 78 bis 82 und 91) gelten. Bei der Schätzung der üblichen Miete (§ 79 Abs.
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Bewertungsgesetz - BewG | § 79 Jahresrohmiete


(1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistung

Bewertungsgesetz - BewG | § 80 Vervielfältiger


(1) Die Zahl, mit der die Jahresrohmiete zu vervielfachen ist (Vervielfältiger), ist aus den Anlagen 3 bis 8 zu entnehmen. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach der Grundstücksart, der Bauart und Bauausführung, dem Baujahr des Gebäudes sowie nach de

Bewertungsgesetz - BewG | § 81 Außergewöhnliche Grundsteuerbelastung


Weicht im Hauptfeststellungszeitpunkt die Grundsteuerbelastung in einer Gemeinde erheblich von der in den Vervielfältigern berücksichtigten Grundsteuerbelastung ab, so sind die Grundstückswerte in diesen Gemeinden bis zu 10 Prozent zu ermäßigen oder

Bewertungsgesetz - BewG | § 82 Ermäßigung und Erhöhung


(1) Liegen wertmindernde Umstände vor, die weder in der Höhe der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers berücksichtigt sind, so ist der sich nach den §§ 78 bis 81 ergebende Grundstückswert zu ermäßigen. Als solche Umstände kommen z. B.

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - V ZB 157/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 157/08 vom 2. April 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der W

Finanzgericht München Urteil, 20. Aug. 2014 - 4 K 2970/11

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor 1. Der Einheitswertbescheid Wertfortschreibung auf den 1. Januar 2011 vom 15. Februar 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. September 2011 wird aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kos

Finanzgericht München Urteil, 09. Nov. 2016 - 4 K 1098/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tatbestand I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Einheitswertbescheids. Im Jahr 1870 wurde das Grundstück A in X mit einem dreistöckigen Vorder- und einem zweistöckigen Rückgebäude bebaut. Vorder- und Rüc

Finanzgericht München Urteil, 20. Aug. 2014 - 4 K 2970/11

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor 1. Der Einheitswertbescheid Wertfortschreibung auf den 1. Januar 2011 vom 15. Februar 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. September 2011 wird aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kos

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Sept. 2018 - II R 20/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. August 2014  4 K 2970/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 37/14

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014  3 K 3370/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 14/13

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des  Finanzgerichts Köln vom 23. Januar 2013 4 K 3625/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 10. Apr. 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor 1. Die §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsg

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juli 2011 - II R 35/10

bei uns veröffentlicht am 06.07.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war am Bewertungsstichtag (1. Januar 1997) Eigentümer eines … qm großen Grundstücks an einem See in X. Hiervon en

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. März 2010 - 4 K 2065/07

bei uns veröffentlicht am 08.03.2010

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine gewerbliche Lagerhalle mit Büro- und Ausstellungs- sowie einem Werkstattraum im Sachwertverfahren (§§ 83 f

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Sept. 2004 - 8 K 215/00

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Streitig ist, ob der Einheitswerts im Wege der Wertfortschreibung neu festzustellen ist. 3  Hinsichtlich des in H belegenen Grundstücks F

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(1) Die Zahl, mit der die Jahresrohmiete zu vervielfachen ist (Vervielfältiger), ist aus den Anlagen 3 bis 8 zu entnehmen. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach der Grundstücksart, der Bauart und Bauausführung, dem Baujahr des Gebäudes sowie nach der...
(1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters...
(1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters...
Weicht im Hauptfeststellungszeitpunkt die Grundsteuerbelastung in einer Gemeinde erheblich von der in den Vervielfältigern berücksichtigten Grundsteuerbelastung ab, so sind die Grundstückswerte in diesen Gemeinden bis zu 10 Prozent zu ermäßigen oder zu erhöhen...
(1) Liegen wertmindernde Umstände vor, die weder in der Höhe der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers berücksichtigt sind, so ist der sich nach den §§ 78 bis 81 ergebende Grundstückswert zu ermäßigen. Als solche Umstände kommen z. B. in Betracht 1...