(1) Der Wert des Grundstücks ist vorbehaltlich des Absatzes 3 im Wege des Ertragswertverfahrens (§§ 78 bis 82) zu ermitteln für

1.
Mietwohngrundstücke,
2.
Geschäftsgrundstücke,
3.
gemischtgenutzte Grundstücke,
4.
Einfamilienhäuser,
5.
Zweifamilienhäuser.

(2) Für die sonstigen bebauten Grundstücke ist der Wert im Wege des Sachwertverfahrens (§§ 83 bis 90) zu ermitteln.

(3) Das Sachwertverfahren ist abweichend von Absatz 1 anzuwenden

1.
bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern, die sich durch besondere Gestaltung oder Ausstattung wesentlich von den nach Absatz 1 zu bewertenden Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern unterscheiden;
2.
bei solchen Gruppen von Geschäftsgrundstücken und in solchen Einzelfällen bebauter Grundstücke der in § 75 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Grundstücksarten, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete nach § 79 Abs. 2 geschätzt werden kann;
3.
bei Grundstücken mit Behelfsbauten und bei Grundstücken mit Gebäuden in einer Bauart oder Bauausführung, für die ein Vervielfältiger (§ 80) in den Anlagen 3 bis 8 nicht bestimmt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Steuerrecht: Gesetzgeber muss Grundsteuer reformieren

02.05.2018

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Grundsteuer

Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung

01.10.2010

Anwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bewertungsgesetz - BewG | § 93 Wohnungseigentum und Teileigentum


(1) Jedes Wohnungseigentum und Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit. Für die Bestimmung der Grundstücksart (§ 75) ist die Nutzung des auf das Wohnungseigentum und Teileigentum entfallenden Gebäudeteils maßgebend. Die Vorschriften der §§ 7

Bewertungsgesetz - BewG | § 94 Gebäude auf fremdem Grund und Boden


(1) Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist der Bodenwert dem Eigentümer des Grund und Bodens und der Gebäudewert dem wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes zuzurechnen. Außenanlagen (z. B. Umzäunungen, Wegebefestigungen), auf die sich das wir
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Bewertungsgesetz - BewG | § 79 Jahresrohmiete


(1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistung

Bewertungsgesetz - BewG | § 78 Grundstückswert


Der Grundstückswert umfaßt den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. Er ergibt sich durch Anwendung eines Vervielfältigers (§ 80) auf die Jahresrohmiete (§ 79) unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82.

Bewertungsgesetz - BewG | § 75 Grundstücksarten


(1) Bei der Bewertung bebauter Grundstücke sind die folgenden Grundstücksarten zu unterscheiden: 1. Mietwohngrundstücke,2. Geschäftsgrundstücke,3. gemischtgenutzte Grundstücke,4. Einfamilienhäuser,5. Zweifamilienhäuser,6. sonstige bebaute Grundstücke

Bewertungsgesetz - BewG | § 80 Vervielfältiger


(1) Die Zahl, mit der die Jahresrohmiete zu vervielfachen ist (Vervielfältiger), ist aus den Anlagen 3 bis 8 zu entnehmen. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach der Grundstücksart, der Bauart und Bauausführung, dem Baujahr des Gebäudes sowie nach de

Bewertungsgesetz - BewG | § 83 Grundstückswert


Bei der Ermittlung des Grundstückswertes ist vom Bodenwert (§ 84), vom Gebäudewert (§§ 85 bis 88) und vom Wert der Außenanlagen (§ 89) auszugehen (Ausgangswert). Der Ausgangswert ist an den gemeinen Wert anzugleichen (§ 90).

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - V ZB 157/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 157/08 vom 2. April 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der W

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Sept. 2018 - II R 20/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. August 2014  4 K 2970/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 16/13

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013  3 K 3190/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 37/14

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014  3 K 3370/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 14/13

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des  Finanzgerichts Köln vom 23. Januar 2013 4 K 3625/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 10. Apr. 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor 1. Die §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsg

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - 2 A 186/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betra

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - 2 A 179/14

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betra

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 31. Aug. 2016 - 2 B 68/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Der Streitwert wird auf 721,25 Euro festgesetzt. Gründe 1 Das vorläufige Rechtsschutzgesuch des An

Amtsgericht Köln Urteil, 31. Mai 2015 - 213 C 116/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1T A T B E S T A N D: 2(entfällt gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO) 3E N T S C H E I D U N G S G R Ü N D E: 4Die Klage ist nach Auf

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Dez. 2014 - 11 V 3050/14 A (BG)

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Der Einheitswertbescheid für die wirtschaftliche Einheit A vom 09.04.2014 über die Ablehnung einer Wertfortschreibung auf den 01.01.2014 wird bis einen Monat nach Zugang einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung mit der Maßgabe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 2/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 3/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 1/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt den Erlass von Grundsteuern für das Kalenderjahr 2005. 2

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. März 2014 - 14 A 1648/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollst

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juli 2011 - II R 35/10

bei uns veröffentlicht am 06.07.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war am Bewertungsstichtag (1. Januar 1997) Eigentümer eines … qm großen Grundstücks an einem See in X. Hiervon en

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Okt. 2010 - II B 39/10

bei uns veröffentlicht am 15.10.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keinen Zulassungsgrund in der vom Gesetz vorgeschriebenen Weise dargelegt (§ 116 Abs

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2010 - II R 60/08

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Einzelhandelsdiscounterin, errichtete im Jahr 2004 im Erbbaurecht einen Lebensmitt

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. März 2010 - 4 K 2065/07

bei uns veröffentlicht am 08.03.2010

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine gewerbliche Lagerhalle mit Büro- und Ausstellungs- sowie einem Werkstattraum im Sachwertverfahren (§§ 83 f

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2006 - 2 S 1002/05

bei uns veröffentlicht am 16.03.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Januar 2005 - 5 K 1407/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Nov. 2005 - 2 S 1884/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. November 2002 - 10 K 81/00 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vo

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Sept. 2004 - 8 K 215/00

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Streitig ist, ob der Einheitswerts im Wege der Wertfortschreibung neu festzustellen ist. 3  Hinsichtlich des in H belegenen Grundstücks F

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. März 2004 - 8 K 460/98

bei uns veröffentlicht am 11.03.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Streitig ist, ob die Nichtberücksichtigung einer altersbedingten Wertminderung gemäß § 86 des Bewertungsgesetz (BewG) bei der Bewertung eines Einfamilienhauses im S

Referenzen

(1) Bei der Bewertung bebauter Grundstücke sind die folgenden Grundstücksarten zu unterscheiden: 1. Mietwohngrundstücke,2. Geschäftsgrundstücke,3. gemischtgenutzte Grundstücke,4. Einfamilienhäuser,5. Zweifamilienhäuser,6. sonstige bebaute Grundstücke. (2)...
(1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters...
(1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben. Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters...
(1) Die Zahl, mit der die Jahresrohmiete zu vervielfachen ist (Vervielfältiger), ist aus den Anlagen 3 bis 8 zu entnehmen. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach der Grundstücksart, der Bauart und Bauausführung, dem Baujahr des Gebäudes sowie nach der...