Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 26 Andere Vertragsverhältnisse
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Berufsbildungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die §§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von § 23 Absatz 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden kann.
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Rechtsanwalt
Henry Bach
Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Miet- und WohnungseigentumsrechtAreas of lawArbeitsrecht, Kündigungsschutz, Bau- und Architektenrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht, Beendigung von Mietverhältnissen, showMore
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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19/12/2021 21:45
Gem. § 8 Abs. 1 TzBfG kann im Arbeitsrecht ein Arbeitnehmer dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat verlangen, dass seine Arbeitszeit verringert wird. Unter den Begriff des Arbeitnehmers fallen auch Führungskräfte (leitende Angestellte) sowie Arbeitnehmer, für die bereits Teilzeitarbeit gilt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 Abs. 7 TzBfG).
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
05/03/2011 17:40
BAG-Urteil vom 27.07.2010 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsArbeitsentgelt / Vergütung
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(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie1.ein Praktikum
(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige T
(1) Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse in Höhe der von ihnen mit der oder dem Auszubildenden vereinbarten Vergütung zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialver
(1) Auszubildende im Sinne des § 45a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes sind 1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.
(2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatlich
(1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
(2) Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nic
(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des §
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published on 15/07/2019 00:00
Tenor
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 31. August 2017 Az. 15 U 1222/17 Rae verstößt gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV). Er wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an da
published on 19/10/2017 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Gründe
I.
1. Gegenstand der Popularklage ist Art. 30 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie d
published on 31/08/2017 00:00
Tenor
1. Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 10.4.2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Mit Schreiben vom 15.12.2015 beantragte der Kläger Prozess
published on 05/07/2017 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 01.02.2017, Az. 41 O 2525/16, wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil des Landgerichts
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(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.
(2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche...
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.
(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2...