Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 25 Unabdingbarkeit
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Berufsbildungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Es werden gemäß § 25 der Handwerksordnung für eine Ausbildung in den Gewerben Nr. 1 Maurer und Betonbauer, Nr. 3 Zimmerer, Nr. 5 Straßenbauer, Nr. 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Nr. 7 Brunnenbauer, Nr. 9 Stukkateure der Anlage A der
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Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Ge
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27 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 29/12/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
W 1 K 14.985
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 29. Dezember 2015
1. Kammer
Sachgebiets-Nr: 1322
Hauptpunkte: Berufsbildungsförderung; Fortsetzungsfeststellungskl
published on 31/08/2017 00:00
Tenor
1. Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 10.4.2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Mit Schreiben vom 15.12.2015 beantragte der Kläger Prozess
published on 12/06/2018 00:00
Tenor
I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 30.10.2015 wird aufgehoben und die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.07.2017 verpflichtet, dem Kläg
published on 10/04/2018 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. August 2017 - 11 Ca 3344/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten
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