Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung

(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.

(2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche Mindestvergütung unterschreitet:

1.
im ersten Jahr einer Berufsausbildung
a)
515 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begonnen wird,
b)
550 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begonnen wird,
c)
585 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wird, und
d)
620 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 begonnen wird,
2.
im zweiten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 18 Prozent,
3.
im dritten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 35 Prozent und
4.
im vierten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 40 Prozent.
Die Höhe der Mindestvergütung nach Satz 1 Nummer 1 wird zum 1. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 1. Januar 2024, fortgeschrieben. Die Fortschreibung entspricht dem rechnerischen Mittel der nach § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g erhobenen Ausbildungsvergütungen im Vergleich der beiden dem Jahr der Bekanntgabe vorausgegangenen Kalenderjahre. Dabei ist der sich ergebende Betrag bis unter 0,50 Euro abzurunden sowie von 0,50 Euro an aufzurunden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt jeweils spätestens bis zum 1. November eines jeden Kalenderjahres die Höhe der Mindestvergütung nach Satz 1 Nummer 1 bis 4, die für das folgende Kalenderjahr maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt. Die nach den Sätzen 2 bis 5 fortgeschriebene Höhe der Mindestvergütung für das erste Jahr einer Berufsausbildung gilt für Berufsausbildungen, die im Jahr der Fortschreibung begonnen werden. Die Aufschläge nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 für das zweite bis vierte Jahr einer Berufsausbildung sind auf der Grundlage dieses Betrages zu berechnen.

(3) Angemessen ist auch eine für den Ausbildenden nach § 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes geltende tarifvertragliche Vergütungsregelung, durch die die in Absatz 2 genannte jeweilige Mindestvergütung unterschritten wird. Nach Ablauf eines Tarifvertrages nach Satz 1 gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird.

(4) Die Angemessenheit der vereinbarten Vergütung ist auch dann, wenn sie die Mindestvergütung nach Absatz 2 nicht unterschreitet, in der Regel ausgeschlossen, wenn sie die Höhe der in einem Tarifvertrag geregelten Vergütung, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, an den der Ausbildende aber nicht gebunden ist, um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

(5) Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann eine nach den Absätzen 2 bis 4 zu gewährende Vergütung unterschritten werden. Die Angemessenheit der Vergütung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die prozentuale Kürzung der Vergütung höher ist als die prozentuale Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Arbeitszeit. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 bis 7, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die nach § 7a Absatz 2 Satz 1 verlängerte Dauer der Teilzeitberufsausbildung kein weiterer Anstieg der Vergütung erfolgen muss.

(6) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.

(7) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.

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Berufsausbildungsrecht

14.09.2017

Berufsausbildung - Ausbildung - Auszubildende/r - Berufsschule - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in 10117 Berlin-Mitte

Arbeitsrecht: Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

17.08.2017

Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung ist die Verkehrsanschauung. Besonders beachtenswert sind hierbei die einschlägigen Tarifverträge.

Kündigungsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrlings ist erst nach vorheriger Abmahnung möglich

23.10.2014

Wenn eine Auszubildende kurz vor dem Ende der Ausbildung zwei Wochen unentschuldigt fehlt, kommt eine fristlose Kündigung erst nach vorheriger Abmahnung in Betracht.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 123 Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung


Bei einer Berufsausbildung und bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung wird folgender Bedarf zugrunde gelegt:1.bei Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils der jeweils geltende

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 151 Bemessungsentgelt


(1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat; Besonderheiten des Übergangsbereichs nach § 20 Absatz 2 des Vierten Buches sind

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 76 Außerbetriebliche Berufsausbildung


(1) Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtigte junge Menschen durch eine nach § 57 Absatz 1 förderungsfähige Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (außerbetriebliche Berufsausbildung) fördern. Der Anteil betrieblicher Ausbil
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 26 Andere Vertragsverhältnisse


Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Ge

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 19 Fortzahlung der Vergütung


(1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen 1. für die Zeit der Freistellung (§ 15),2. bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie a) sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt oderb) aus einem sonstigen, in ihrer Person lie

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung


(1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet. (2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu z
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Tarifvertragsgesetz - TVG | § 3 Tarifgebundenheit


(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist. (2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, der

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 17 Verordnungsermächtigung


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Wahrung der Belange der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung oder zu
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 88 Erhebungen


(1) Die jährliche Bundesstatistik erfasst 1. für jeden Berufsausbildungsvertrag: a) Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit der Auszubildenden,b) Amtlicher Gemeindeschlüssel des Wohnortes der Auszubildenden bei Vertragsabschluss,c) allgemeinbild

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 7a Teilzeitberufsausbildung


(1) Die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit

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Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 20. Apr. 2016 - B 3 K 15.633

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24.08.2015 verpflichtet, den Berufsausbildungsvertrag der Klägerin mit der Beigeladenen zu 1 vom 25.03.2015 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge aufzunehmen. 2. D

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 22. Nov. 2018 - 12 B 68/18

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt. Gr

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 60/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 722/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 695/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2017 - 10 AZR 330/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - wird zurückgewiesen, soweit das Revisionsverfahren nicht durch Beschluss

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - B 11 AL 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 und des Sozialgerichts Trier vom 30. Juni 2015 aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Juni 2017 - 10 AZR 330/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor 1. Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber nicht b

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 20. April 2016 - 6 Sa 71/14 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehobe

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 20. Okt. 2016 - 5 Sa 144/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 6. April 2016, Az. 5 Ca 3072/15, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.988,44 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewei

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 25. Mai 2016 - 11 Sa 936/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2015 – 2 Ca 9797/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d2              Die Parteien streiten darüber, ob

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Apr. 2016 - 9 AZR 744/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 - 3 Sa 230/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Dez. 2015 - 10 AZR 423/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2014 - 6 Sa 106/13 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht auf die Berufung der Be

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 04. Nov. 2015 - 5 Sa 31/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2015 – 15 Ca 45/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten aufgrund

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - 2 C 40/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 09. Sept. 2015 - 11 Sa 264/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2014 – 15 Ca 10395/15 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten darüber, o

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2014 - 5 Sa 76/14 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen die Feststellun

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 AZR 108/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. September 2013 - 7 Sa 374/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 AZR 78/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. November 2013 - 6 Sa 334/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Urteilsformel beri

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. März 2015 - 15 K 8177/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckun

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. März 2015 - 9 AZR 789/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2013 - 3 Sa 227/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. März 2015 - 9 AZR 732/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2013 - 6 Sa 163/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Feb. 2015 - 5 Sa 73/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 20.02.2014, 4 Ca 423/13, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Feb. 2015 - 5 Sa 72/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 20.02.2014, 4 Ca 516/13, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - 9 AZR 289/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. November 2012 - 11 Sa 74/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 03. Apr. 2014 - 7 Sa 764/12

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.07.2012 in Sachen 9 Ca 2544/11 teilweise abgeändert: Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 71,80 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem B

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 03. Apr. 2014 - 7 Sa 769/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.07.2013 in Sachen3 Ca 1418/13 h wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten in

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. März 2014 - 9 AZR 694/12

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2012 - 9 Sa 2359/11 - teilweise aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 04. Sept. 2013 - 2 K 159/11

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt, die Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorweggenomm

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Juli 2013 - 9 AZR 784/11

bei uns veröffentlicht am 16.07.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juni 2011 - 6 Sa 19/11 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2013 - L 2 AS 1962/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 28. März 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Klägerin

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Mai 2013 - 6 Sa 18/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.12.2011 – 5 Ca 134/11 – wird einschließlich des Hilfsantrages aus der Berufungsbegründung auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelas

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2013 - 2 Sa 31/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 12.12.2012 - 4 Ca 841/12 - wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. März 2013 - 3 AZR 89/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. November 2010 - 6 Sa 66/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. März 2013 - 3 AZR 101/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. November 2010 - 6 Sa 75/10 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. März 2013 - B 11 AL 12/12 R

bei uns veröffentlicht am 06.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Juni 2012 - 6 AZR 217/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. März 2011 - 7 Sa 141/10 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Juni 2012 - 3 Sa 30/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 13. Januar 2011 - 6 Ca 1272/10 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. ..

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2011 - 3 AZR 575/09

bei uns veröffentlicht am 23.08.2011

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2008 - 5 Sa 339/08 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. Aug. 2011 - 8 Ta 165/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den undatierten, ihm am 21.07.2011 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - 8 Ca 788/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe 1 Die statthaft und insgesa

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Sept. 2010 - 7 ABR 33/09

bei uns veröffentlicht am 08.09.2010

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Dezember 2008 - 2 TaBV 13/08 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Aug. 2010 - 11 Sa 245/10

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.03.2010 - AZ: 10 Ca 1821/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Partei

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tatbestand 1 Im Streit ist - nach einem Teilvergleich im Berufungsverfahren für die Zeit vom 1.10.2006 bis 31.5.2007 - (noch) ein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld (

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. März 2010 - L 1 AL 117/08

bei uns veröffentlicht am 05.03.2010

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 06.10.2008 - S 6 AL 607/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auch der Bescheid vom 18.11.2006 aufgehoben wird, soweit die Gewährung von Arbeitslosengeld

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. Feb. 2009 - 10 Ta 22/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2009

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 31.10.2008, Az.: 5 Ca 967/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Grü

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Jan. 2009 - 9 Sa 648/08

bei uns veröffentlicht am 30.01.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 22.08.2008, Az.: 8 Ca 1662/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 ..

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(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist. (2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber...
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