Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 24 Weiterarbeit
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Berufsbildungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
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published on 26/05/2015 00:00
Gründe
I
1
Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob die Weiterbeschäftigung eines Mitgliede
published on 17/09/2014 00:00
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Januar 2014, zugegangen am 30. Januar 2014, nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläge
published on 12/02/2013 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2010 - 7 Sa 60/10 - wird zurückgewiesen.
published on 12/02/2013 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2010 - 7 Sa 13/10 - wird zurückgewiesen.
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