Bundesberggesetz - BBergG | § 31 Förderabgabe

(1) Der Inhaber einer Bewilligung hat jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres aus dem Bewilligungsfeld gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe zu entrichten. Gleiches gilt für den Bergwerkseigentümer. Eine Förderabgabe ist nicht zu entrichten, soweit die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet werden. Satz 3 gilt nicht für die Errichtung eines Untergrundspeichers.

(2) Die Förderabgabe beträgt zehn vom Hundert des Marktwertes, der für im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnene Bodenschätze dieser Art innerhalb des Erhebungszeitraums durchschnittlich erzielt wird. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt die zuständige Behörde nach Anhörung sachverständiger Stellen den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest.

(3) § 30 Abs. 2 gilt entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzausgleichsgesetz - FinAusglG 2005 | § 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe


(1) Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm im Ausgleichsjahr zugeflossenen Einnahmen 1. aus seinem Anteil an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer;2. aus seinem Anteil an der Gewerbesteuerumlage nach § 6 des Gemeindefinanzreformgese
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesberggesetz - BBergG | § 151 Bergwerkseigentum


(1) Aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gewährt das nicht befristete ausschließliche Recht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes 1. die in der Verleihungsurkunde bezeichneten Bodenschätze in dem Bergwerksfeld

Bundesberggesetz - BBergG | § 32 Feststellung, Erhebung und Änderung der Feldes- und Förderabgabe


(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 30 und 31 erforderlichen Vorschriften über die Feststellung des Marktwertes und des Wertes nach § 31 Abs. 2 Satz 2 sowie über die Erhebung und Bezahlung d
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesberggesetz - BBergG | § 30 Feldesabgabe


(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat jährlich eine Feldesabgabe zu entrichten. (2) Die Feldesabgabe ist an das Land zu entrichten, in dem das Erlaubnisfeld liegt; § 137 bleibt unberührt. (3) Die Feldesabgabe be

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2018 - 7 BN 3/18

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

Gründe I 1 Die Antragstellerin verfügt über mehrere Erlaubnisse zum Aufsuchen von Kohlenwassers

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 9 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts für das Zutagefördern und Ableiten von ansonsten nicht genutztem Grundwasser.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 2 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt eine höhere anteilige Besoldung für ihre Teilzeitbeschäftigung. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Juli 2012 - I R 101/10

bei uns veröffentlicht am 25.07.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, deren Zweck es ist, Kiese, Sande, Schotter und Splitt zu gewinnen, aufzubereiten und zu vertrei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - 7 C 8/11

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer gentechnikrechtlichen Anordnung. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2011 - 3 B 87/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Gründe 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Hauptentschädigung, die ihr und ihrer Mutter als Erben des unmittelbar Geschädigten für festgestellte Wegna

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Juni 2010 - 3 K 1568/04

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) auf Bergwerkseigentum möglich seien. 2 Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 08. Mai 1992 erw

Referenzen

(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat jährlich eine Feldesabgabe zu entrichten. (2) Die Feldesabgabe ist an das Land zu entrichten, in dem das Erlaubnisfeld liegt; § 137 bleibt unberührt. (3) Die Feldesabgabe beträgt im...