Gesetz über die Deutsche Bundesbank - BBankG | § 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
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Gesetz über die Deutsche Bundesbank Inhaltsverzeichnis
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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22/05/2020 09:20
Am 05.05.2020 stellte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals in seiner Geschichte gegen die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es gab mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Public Sector Purchase Programme (PSPP-Staatsanleihekaufprogramm) der Europäischen Zentralbank (EZB) statt und erklärte dieses für kompetenzwidrig. So habe die EZB weder geprüft noch ausreichend dargelegt, dass ihre Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Deshalb stelle sich das PSPP als ultra-vires- Akt dar. Indem die Bundesregierung und Bundestag es unterließen dagegen vorzugehen, verletzen sie Grundrechte. Das gegenteilige vorangegangene Urteil des EuGH beruhe auf einer objektiv willkürlichen Auslegung der Verträge. Es überschreite offenkundig das ihm in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV erteilte Mandat und bewirkte eine Kompetenzverschiebung zu Lasten der Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund stellt das Urteil des EuGH (Az.: 2BvR 859/15, 2BvR980/16, 2BvR 2006/15, 2BvR 1651/15) ebenfalls einen ultra-vires-Akt dar und ist nicht verbindlich für Deutschland. Deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen demnach nicht an der Vollziehung des PSPP mitwirken.
Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Recht Berlin
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) § 2 Satz 2 und § 27 Nr. 1, jeweils in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, sind erstmals auf den Jahresabschluß zu dem Stichtag anzuwenden, der dem Beginn des ersten Jahres der Teilnahme der Bu
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 21/06/2016 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. Die Verfassungsbeschwerden werden in dem unter C.I
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