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§ 44Amtlich · § 5 UrhG

Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Zeitreise: 22.10.2026

Von den in diesem Gesetz getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann mit Ausnahme von § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 3 und § 11 Abs. 1 nicht durch Landesrecht abgewichen werden.

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