(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

(1a) Der Vorsitzende kann den Beteiligten eine Frist für ihr Vorbringen setzen. Nach Ablauf einer nach Satz 1 gesetzten Frist kann das Vorbringen zurückgewiesen werden, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts seine Zulassung die Erledigung des Beschlussverfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt. Die Beteiligten sind über die Folgen der Versäumung der nach Satz 1 gesetzten Frist zu belehren.

(2) Zur Aufklärung des Sachverhalts können Urkunden eingesehen, Auskünfte eingeholt, Zeugen, Sachverständige und Beteiligte vernommen und der Augenschein eingenommen werden.

(3) In dem Verfahren sind der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Stellen zu hören, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sprecherausschussgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz, den §§ 177, 178 und 222 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, dem § 18a des Berufsbildungsgesetzes und den zu diesen Gesetzen ergangenen Rechtsverordnungen sowie nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte, dem SE-Beteiligungsgesetz, dem SCE-Beteiligungsgesetz, dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung und dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung im einzelnen Fall beteiligt sind.

(4) Die Beteiligten können sich schriftlich äußern. Bleibt ein Beteiligter auf Ladung unentschuldigt aus, so ist der Pflicht zur Anhörung genügt; hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

(5) Gegen Beschlüsse und Verfügungen des Arbeitsgerichts oder seines Vorsitzenden findet die Beschwerde nach Maßgabe des § 78 statt.

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Arbeitsrecht: Bei Betriebsabspaltung kann bisheriger Betriebsrat im Amt bleiben

30.01.2018

Behält bei einer Betriebsabspaltung der bisherige Betrieb seine Identität, bleibt dessen Betriebsrat im Amt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Betriebsübergang

Arbeitsrecht: Informationsveranstaltung des Gesamtbetriebsrats zur Bestellung eines Wahlvorstands

22.03.2012

Der Gesamtbetriebsrat ist nicht befugt, in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Einleitung einer Betriebsratswahl zu Belegschaftsversammlungen einzuladen- BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Keine Übernahme des Auszubildendenvertreters, wenn kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht

01.07.2011

Auszubildendenvertreter muss vom Arbeitgeber nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht weiterbeschäftigt werden, wenn kein freier Arbeitsplatz in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Verfügung steht - BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

16.04.2011

Betriebsvereinabrung wirken nach, wenn Regelungen der zwingenden Mitbestimmung desBetriebsrats unterfallen BSP Rechtsanwälte Arbeitsrecht Berlin Mitte

Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

28.02.2011

Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Prüfungspflicht des Arbeitgebers bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

31.01.2011

Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter - keine unzumutbare Beeinträchtigung der Betriebsratstätigkeit - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht
Sozialrecht

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 87 Grundsatz


(1) Gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse der Arbeitsgerichte findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt. (2) Für das Beschwerdeverfahren gelten die für das Berufungsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 98 Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung


(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 5 wird das Verfahren eingeleitet auf Antrag 1. jeder natürlichen oder juristischen Person oder2. einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern,die nach Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherk

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung


(1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des Bundes oder der obersten Arbeitsbehörde eines Lande

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 90 Verfahren


(1) Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Beschwerdegericht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeits
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 177 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung


(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung


(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt i

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 222 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte


(1) Die in § 221 Absatz 1 genannten behinderten Menschen bestimmen und wirken unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit durch Werkstatträte in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der Werkstatt mit. Die Werkstatträte berücksichtigen die Inte
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 78 Beschwerdeverfahren


Hinsichtlich der Beschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden gelten die für die Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte maßgebenden Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend. Für die Zulassung der Rech

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Jan. 2017 - 6 TaBV 97/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 9. Aug. 2016 - 2 BV 2/16 wird abgeändert: Der Beteiligte zu 3 wird aus dem Betriebsrat ausgeschlossen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 17 PC 16.531

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechts für die am 21. Juni 2016 stattf

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 18/15 in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und die wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 2 wird

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 15. Jan. 2016 - 7 Ta 123/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor Datum: 15.01.2016 4 BV 14/15 (Arbeitsgericht Würzburg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 04.09.2015 wird abgeändert. 2. Der Streitwert wird auf 6.251,28 €

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 13. Juni 2017 - 7 TaBV 80/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.06.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten strei

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01350

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die am 7. und 8. Juli 2015 durchgeführte Wahl zum örtlichen Personalrat beim Sanitätsunterstützungszentrum Kümmersbruck wird hinsichtlich der Gruppe der Soldaten für ungültig erklärt. Gründe I. Gegen

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Juli 2015 - 6 TaBV 73/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 20. Nov. 2014 - 12 BV 151/14 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die abgewiesenen Anträge als unzulässig abgewiesen sind. II.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 18 P 17.1905

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Verwaltungsgericht Ansbach auf die Wahlanfechtung d

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 10. März 2015 - 6 TaBV 64/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 15. Sept. 2014 - 3 BV 12/14 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 27. Juli 2017 - AN 7 P 17.996

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Es wird festgestellt, dass die durch das …-Institut … angebotene Schulungsveranstaltung „Erweiterte Grundschulung von Soldatenvertretern im Personalrat – Grundschulung Teil 2“ eine Grundschulun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2018 - 17 PC 17.2202

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller - der Gesamtpersonalrat eines gemäß Art. 90 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) als Anstalt des öffentlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 10. Okt. 2016 - AN 7 P 16.00773

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Tenor Die am 20. April 2016 erfolgte Wahl des örtlichen Personalrats bei der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit wird für ungültig erklärt. Gründe I. Die Antragsteller fechten die am 20.

Arbeitsgericht Weiden Beschluss, 01. Sept. 2015 - 5 BV 18/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 6. als Konzernbetriebsrat für die Beteiligten zu 1.-5. nicht besteht. Gründe I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der zu 6) beteiligte Konzernbe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2015 - 17 P 15.1316

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 2. Juni 2015 aufgehoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die Aussetzung des

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. Okt. 2015 - AN 7 PE 15.01574

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller ist der bei der ... Betriebskrankenkasse (im Folgenden auch: BKK) gebildete Gesamtpersonalrat (im Folgenden: GPR). Diese Krankenkasse ist als öffentli

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2016 - AN 7 P 15.02536

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist das in einer Dienstvereinbarung zwischen Dienststellenleiter und Gesamtpersonalrat (im Folgenden: ...) geregelte betriebliche Vorschla

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 49/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Kammer Ingolstadt - vom 27.04.2016 - 10 BV 9/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt,

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Aug. 2016 - AN 7 P 16.00303

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass die Anordnung von Schichtarbeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit von Montag bis Freitag 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr rechtswidrig ist, solange die DV-Zeit oder eine abzuschließende Zusatzvereinbarung zur DV-Zeit ke

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Aug. 2016 - AN 7 P 16.00296

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die zu den Terminen 1. Februar 2016, 8. Februar 2016 und 15. Februar 2016 aufgrund von Einstellungsvorschlägen des Arbeitgeber-Services (AG-S) der Bundesagentur für Arbeit erfolgten Einstellungen ohne vor

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 8/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 14/15 - teilweise in Ziffer 2 des Tenors abgeändert und diese wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 20/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 24/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 13/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 15/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 22/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, das

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 50/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags auf Auskunft (Antrag Ziff. 1 der Antragsschrift vom 24.03.2015) eingestellt. 2. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Kammer

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 7 ABR 77/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 13. bis 16. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2016 - 16 TaBV 101/15 - werden als unzulässig verworfen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 13. Sept. 2018 - 2 TaBV 5/18

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06. Dezember 2017, 28 BV 6/17, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Arbeitge

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden der zu 1. bis zu 4., zu 8. und zu 10. Beteiligten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2016 - 23 TaBV 1039/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 4. sowie der Beteiligten zu 6. bis 13. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16 - unter Zu

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 09. Mai 2018 - 6 TaBV 18/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 02.06.2017 – 3 BV 3a/17 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 2 AZR 401/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Juni 2017 - 13 Sa 18/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 7 ABR 30/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 7 TaBV 63/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeits

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 7 ABR 29/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2016 - 1 TaBV 24/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 10 ABR 62/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 59., 60. und 61. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BV

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 21/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2016 - 8 TaBV 39/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 76/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 49/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 57/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 56/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 15/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017 - 19 TaBV 3/16 - aufgehoben, soweit es dem Hilfsantrag

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 74/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 50/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 2/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 2016 - 4 TaBV 15/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 11/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. August 2016 - 1 TaBV 2/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 66/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Feb. 2018 - 1 ABR 53/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Juni 2016 - 5 TaBV 7/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Feb. 2018 - 5 TaBV 34/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15. August 2017, Az. 8 BV 18/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 A. Die Beteiligten stre

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 60/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 722/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 695/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

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(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung...
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben...
(1) Die in § 221 Absatz 1 genannten behinderten Menschen bestimmen und wirken unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit durch Werkstatträte in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der Werkstatt mit. Die Werkstatträte berücksichtigen die Interessen der im...
Hinsichtlich der Beschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden gelten die für die Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte maßgebenden Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend. Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde...