Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 67 Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen.

(2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür nach § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder § 61a Abs. 3 oder 4 gesetzten Frist nicht vorgebracht worden sind, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Landesarbeitsgerichts glaubhaft zu machen.

(3) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug entgegen § 282 Abs. 1 der Zivilprozessordnung nicht rechtzeitig vorgebracht oder entgegen § 282 Abs. 2 der Zivilprozessordnung nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind, sind nur zuzulassen, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei das Vorbringen im ersten Rechtszug nicht aus grober Nachlässigkeit unterlassen hatte.

(4) Soweit das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach den Absätzen 2 und 3 zulässig ist, sind diese vom Berufungskläger in der Berufungsbegründung, vom Berufungsbeklagten in der Berufungsbeantwortung vorzubringen. Werden sie später vorgebracht, sind sie nur zuzulassen, wenn sie nach der Berufungsbegründung oder der Berufungsbeantwortung entstanden sind oder das verspätete Vorbringen nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder nicht auf Verschulden der Partei beruht.

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Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

16.10.2017

Im Kündigungsschutzprozess besteht keine Bindung an einen Freispruch im Strafverfahren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Unternehmensführung: Gehaltskürzung bei Widerruf der Prokura unzulässig

01.10.2014

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vertragsbestimmung, nach der dem Mitarbeiter eine Zulage nur für die Dauer des Fortbestands der Prokura gewährt wird, ist unwirksam.

Arbeitsrecht: Schadensersatz wegen Benachteiligung

16.06.2009

keine Benachteiligung wegen des Geschlechts bei Stellenausschreibung eines Mädcheninternats nur für Frauen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 282 Rechtzeitigkeit des Vorbringens


(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfä
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 56 Vorbereitung der streitigen Verhandlung


(1) Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, daß sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann. Zu diesem Zweck soll er, soweit es sachdienlich erscheint, insbesondere 1. den Parteien die Ergänzung oder Erläuterung

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 61a Besondere Prozeßförderung in Kündigungsverfahren


(1) Verfahren in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften vorrangig zu erledigen. (2) Die Güteverhandlung soll innerhalb von zwei Wochen n

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 30. Jan. 2019 - 4 Sa 336/18

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. März 2018 - 32 Ca 1421/17 - in seinen Ziffern I. und II. unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert. 2. Es wird festgestellt

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 30. Mai 2018 - 2 Sa 55/18

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg – Kammer Aschaffenburg – vom 19.10.2017, Az. 11 Ca 661/17, in Ziffern 1 und 3 abgeändert. 2. Die Klage wird hinsichtlich des Klage

Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 446/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az. 22 Ca 14617/13, vom 26.02.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 431/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes B-Stadt (Az. 38 Ca 11919/14) vom 18.03.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 437/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az. 38 Ca 11921/14, vom 18.03.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 436/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az. 38 Ca 11920/14, vom 18.03.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 03. Nov. 2017 - 2 Sa 124/17

bei uns veröffentlicht am 03.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24.02.2017 – 12 Ca 4812/16 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klagep

Landesarbeitsgericht München Urteil, 21. Jan. 2016 - 2 Sa 556/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.04.2015 - 28 Ca 14690/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - 11 Sa 698/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 13 Ca 12509/12) vom 18.06.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird hin

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Okt. 2018 - 3 AZR 314/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 172/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Okt. 2018 - 5 AZR 376/17

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juni 2017 - 2 Sa 56/16 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen im Kos

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Juni 2018 - 5 Sa 446/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 20. September 2017, Az. 6 Ca 447/16, teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin über den vom Arbeitsg

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 01. März 2018 - 2 Sa 303/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 01.04.2015 - 5 Ca 149/14 - wird hinsichtlich des Klagantrages zu 4. als unzulässig verworfen. II. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbei

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 01. März 2018 - 2 Sa 297/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 01.04.2015 – 5 Ca 1470/14 – teilweise hinsichtlich der Anträge zu 3. und 4. aus dem Schriftsatz vom 17.12.2014 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - 1 AZR 531/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Revisionen der Kläger und Klägerinnen gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2015 - 22 Sa 59/14 - werden zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Okt. 2017 - 5 Sa 257/17

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21. März 2017, Az. 8 Ca 1011/16, wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die P

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 Sa 44/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. März 2017 – Az. 7 Ca 337/16 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit Ablauf des 30.06.2016 aufgrund der vertr

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 550/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 62/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 555/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 65/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 59/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 559/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 68/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 549/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 62/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 566/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 9 Sa 82/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 569/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 11 Sa 83/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juli 2017 - 1 AZR 556/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 66/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2015 - 2 Sa 1305/14 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 07. März 2017 - 1 Sa 273/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 23.09.2016 - 1 Ca 387/16 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die..

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. März 2017 - 2 AZR 698/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2015 - 3 Sa 140/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Jan. 2017 - 6 Sa 316/16

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Trier - 2 Ca 102/16 - vom 16.06.16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Dez. 2016 - 3 Sa 405/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.07.2016, Az.: 10 Ca 1282/15 - werden zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tr

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 09. Nov. 2016 - 6 Sa 24/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 16. Januar 2016 – Az. 19 Ca 442/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 321,54 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe vo

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Nov. 2016 - 8 Sa 152/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10.03.2016 - 2 Ca 1639/15 - abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. III. Die Revision wird ni

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Okt. 2016 - 2 Sa 47/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.12.2015 - 9 Ca 435/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin nimmt den Bekl

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Okt. 2016 - 3 Sa 184/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.02.2016, Az.: 1 Ca 974/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Recht

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Sept. 2016 - 4 AZR 964/13

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. September 2013 - 4 Sa 52/12 E - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Juni 2016 - 5 Sa 222/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 21. April 2016 wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Pa

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Juni 2016 - 8 Sa 535/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 19.11.2015 - Az.: 5 Ca 199/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juni 2016 - 3 Sa 106/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 12.01.2016 - 6 Ca 705/15 - aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten beider Rechtszü

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Juli 2014 - 10 Sa 503/14 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Mai 2016 - 6 Sa 66/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 20.01.2015 - 9 Ca 1504/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Apr. 2016 - 8 Sa 300/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.05.2015 - 6 Ca 1144/14 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird veru

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. März 2016 - 8 Sa 453/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 22.07.2015 - Az: 4 Ca 149/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. März 2016 - 5 Sa 402/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17. Juni 2015, Az. 1 Ca 618/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 01. März 2016 - 2 AZR 838/14

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Oktober 2014 - 19 Sa 1200/14 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 18. Feb. 2016 - 18 Sa 1577/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 17.09.2015 – 4 Ca 435/15 – dahin abgeändert, dass das Versäumnisurteil  des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.07.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen wird. Die Kosten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - 2 AZR 613/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2014 - 7 Sa 662/14 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Jan. 2016 - 5 Sa 398/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22. Juli 2015, Az. 5 Ca 1537/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. 3. Der Streitwert wird auf 7.800 EUR festgeset

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 6 AZR 742/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Verwerfung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. Juni 2014 - 3 Sa 353/12 - teilweise aufgehob

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Dez. 2015 - 13 Sa 1060/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2015 - 14 Ca 2409/15 - wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2015 - 14 Ca 2409/

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 18. Dez. 2015 - 4 Sa 615/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.05.2015 – 7 Ca 3000/14 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten darum

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(1) Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, daß sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann. Zu diesem Zweck soll er, soweit es sachdienlich erscheint, insbesondere 1. den Parteien die Ergänzung oder Erläuterung ihrer...
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(1) Verfahren in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften vorrangig zu erledigen. (2) Die Güteverhandlung soll innerhalb von zwei Wochen nach...
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(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf...
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