(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.

(2) Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Zuständig für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist die Finanzbehörde, die bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig sein würde. Bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18 bis 21 keine Finanzbehörde zuständig ist, ist auf dem Gebiet der Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, abweichend von Satz 2 das Bundeszentralamt für Steuern zuständig; in diesem Fall bindet die verbindliche Auskunft auch die Finanzbehörde, die bei der Verwirklichung des der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalts zuständig ist. Über den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft soll innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des Antrags bei der zuständigen Finanzbehörde entschieden werden; kann die Finanzbehörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheiden, ist dies dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrages auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und zur Reichweite der Bindungswirkung zu treffen. In der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich zu erteilen ist und welche Finanzbehörde in diesem Fall für die Erteilung der verbindlichen Auskunft zuständig ist. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie die Versicherungsteuer betrifft.

(3) Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach Absatz 2 wird eine Gebühr erhoben. Wird eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, ist nur eine Gebühr zu erheben; in diesem Fall sind alle Antragsteller Gesamtschuldner der Gebühr. Die Gebühr ist vom Antragsteller innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ihrer Festsetzung zu entrichten. Die Finanzbehörde kann die Entscheidung über den Antrag bis zur Entrichtung der Gebühr zurückstellen.

(4) Die Gebühr wird nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat (Gegenstandswert). Der Antragsteller soll den Gegenstandswert und die für seine Bestimmung erheblichen Umstände in seinem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft darlegen. Die Finanzbehörde soll der Gebührenfestsetzung den vom Antragsteller erklärten Gegenstandswert zugrunde legen, soweit dies nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.

(5) Die Gebühr wird in entsprechender Anwendung des § 34 des Gerichtskostengesetzes mit einem Gebührensatz von 1,0 erhoben. § 39 Absatz 2 des Gerichtskostengesetzes ist entsprechend anzuwenden. Beträgt der Gegenstandswert weniger als 10 000 Euro, wird keine Gebühr erhoben.

(6) Ist ein Gegenstandswert nicht bestimmbar und kann er auch nicht durch Schätzung bestimmt werden, ist eine Zeitgebühr zu berechnen; sie beträgt 50 Euro je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit. Beträgt die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden, wird keine Gebühr erhoben.

(7) Auf die Gebühr kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Die Gebühr kann insbesondere ermäßigt werden, wenn ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vor Bekanntgabe der Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen wird.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 76


(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von de

Finanzverwaltungsgesetz - FVG 1971 | § 5 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern


(1) Das Bundeszentralamt für Steuern hat unbeschadet des § 4 Abs. 2 und 3 folgende Aufgaben:1.die Mitwirkung an Außenprüfungen (§ 19);2.die Erstattung von Kapitalertragsteuer und von im Wege des Steuerabzugs nach § 50a des Einkommensteuergesetzes erh

Steuer-Auskunftsverordnung - StAuskV | § 2 Bindung einer verbindlichen Auskunft


(1) Die von der nach § 89 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Abgabenordnung zuständigen Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft ist für die Besteuerung des Antragstellers oder in den Fällen des § 1 Absatz 4 für die Besteuerung der Person, Personenvereinigu

Steuer-Auskunftsverordnung - StAuskV | § 1 Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft


(1) Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist schriftlich oder elektronisch bei der nach § 89 Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3 der Abgabenordnung zuständigen Finanzbehörde zu stellen. Der Antrag hat Folgendes zu enthalten:1.die genaue Beze
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen


(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Ge

Abgabenordnung - AO 1977 | § 138j Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen


(1) Das Bundeszentralamt für Steuern wertet die ihm nach den §§ 138f bis 138h zugegangenen Mitteilungen aus. Soweit von mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Sinne des § 138d Absatz 2 Steuern betroffen sind, die von Zollbehörden ve

Abgabenordnung - AO 1977 | § 89a Vorabverständigungsverfahren


(1) Bei Anwendbarkeit eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welches ein Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Staat oder Hoheitsgebiet (Vertragsstaat) vo
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 39 Grundsatz


(1) In demselben Verfahren und in demselben Rechtszug werden die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Streitwert beträgt höchstens 30 Millionen Euro, soweit kein niedrigerer Höchstwert be

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 34 Wertgebühren


(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt bei einem Streitwert bis 500 Euro die Gebühr 38 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Streitwert bis … Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euroum … Euro 2 0005002010 0001 0
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 18 Gesonderte Feststellungen


(1) Für die gesonderten Feststellungen nach § 180 ist örtlich zuständig:1.bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, da

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Feb. 2007 - IX ZR 188/05

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/05 Verkündet am: 8. Februar 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675 Abs. 1 EStG

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juli 2014 - II ZB 30/12

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 30/12 vom 29. Juli 2014 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 276 Cc Ein Prospekt hat sachlich richtig und vollständig über die Risiken der steuerlichen Anerkennung

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 159/17 vom 15. Mai 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen zu 1., 3., 4. und 5.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 2.: Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2018:150518U1STR159.17.0 De

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2003 - III ZR 420/02

bei uns veröffentlicht am 02.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 420/02 Verkündet am: 2. Oktober 2003 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 (FI); AO

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Jan. 2016 - 3 K 661/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tatbestand Die Kläger sind Ehegatten, die in allen Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als angestellter Geschäftsführer und Personalscout Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit 2010 erzielt

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2015 - 1 K 645/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 1 K 645/12 Im Namen des Volkes Urteil BFH I B 168/15 In dem Rechtsstreit B F+G GmbH - Klägerin - gegen ... - Beklagter - wegen gesonderter Feststellung des

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - M 10 K 14.3975

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom ... November 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom ... Juli 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Re

Finanzgericht München Urteil, 29. Okt. 2014 - 9 K 1154/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2005 vom 29. Januar 2014 und der Einspruchsentscheidung vom 28. März 2014 wird ein Verlustvortrag i.H.v. 7.397 € berücksichtigt. Die Berechnung der Einkommensteuer 2005 wird dem Fi

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Mai 2014 - 2 K 13.1281

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger erwar

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - L 14 R 775/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Gründe BAYERISCHES LANDESSOZIALGERICHT L 14 R 775/12 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 12 R 2261/11 in dem Rechtsstreit ... - Kläger und Berufungsbeklagter - gegen Deutsche Rentenversicherung ...,

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 979/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie handelt u.a. mit Lebensmitteln. Im Rahmen einer bei ihr durchgeführten Außenprüfung (Bericht vom 13. September 2013) wurde festgestellt, dass s

Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 2058/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides übe

Finanzgericht München Urteil, 24. Aug. 2017 - 14 K 2753/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist der Vorsteuerabzug aus der nachträglichen Anschaffung eines Stromspeichers zu einer Photovolta

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Dez. 2018 - RO 5 K 17.2046

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen di

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Nov. 2017 - W 8 K 16.457

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin und die Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerin und die Beigeladene selbst. III. Das Urteil

Finanzgericht München Urteil, 14. Mai 2018 - 7 K 1099/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob das Finanzamt Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit des Gesellschafter-Geschä

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. Dez. 2017 - 2 K 844/17

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) verpflichtet ist, d

Finanzgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 14 K 1414/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin für den Zeitraum von August 2006 bis Septemb

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Nov. 2018 - 2 K 353/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, welche Reichweite eine durch das Finanzamt erteilte verbindliche Auskunft entfaltet und ob gegebenenfalls auf einen aus der Veräußerung eines Grundstücks resultierenden Gewinn § 6b des Einkommensteuerg

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2018 - 6 K 2254/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 9.782,00 €.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Feb. 2018 - 5 K 1287/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 16. Februar 2016 wird der Gebührenbescheid vom 9. April 2015 dahingehend geändert, dass die Gebühr auf 15.600,- € festzusetzen ist. II. Die Kosten des Ve

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Mai 2017 - 3 K 3046/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor 1. Der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid für 2008 bis 2011 vom 29. Oktober 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2014 wird dahingehend geändert, dass der Nachforderungsbetrag für das Jahr 2008 um 15.974,11 EUR (davon Lohnst

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RE 7/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Februar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 24. Nov. 2016 - 4 K 143/16

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Der polnische Kläger wendet sich gegen ein Steuer- und Zinsbescheid. 2 Mit Steuer- und Zinsbescheid vom 05.02.2014 (Registrierkennzeichen: XXX) setzte der Beklagte gegen den Kläger Einfuhrumsatz- und Tabaksteuer sowie Hinterziehu

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Okt. 2016 - VI R 27/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. Oktober 2014  5 K 463/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 21. Sept. 2016 - 7 K 990/12

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Beteiligten streiten d

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Aug. 2016 - V R 16/13

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 19. März 2013 1 K 121/12 aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 27. Juli 2016 - 10 K 584/16 E

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Zu entscheiden ist über die Zulässigkeit der Klage. In der Sache streiten die Beteiligten darüber, ob ein Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Mai 2016 - II R 56/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. September 2014  3 K 2906/12 Erb aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2016 - 10 K 1439/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor 1. Der Bescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 7. August 2013 für das Jahr 2007 sowie die Einspruchsentscheidung vom 24. Februar 2014 für das Jahr 2007 undder Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag vom 7. August 2013 für d

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. März 2016 - 2 K 263/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer auf die in den Jahren 2006 bis 2008 erbrachten Behandlungsleistungen nach der Tomatis-Methode. 2 Der Kläger betreibt seit ... ein Institut für Audio-Psycho-Phonologie.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2016 - III R 29/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juli 2014  3 K 3261/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - I R 81/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Oktober 2014  8 K 730/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - I R 66/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Oktober 2014 8 K 731/12 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 08. März 2016 - 2 K 794/13

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 113.136 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin ein Vorsteuervergütungsanspruch zusteht oder ob dem de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2015 - 2 S 1516/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Februar 2014 - 2 K 2957/12 - wird, soweit hierin der Bescheid der Beklagten vom 05.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.10.2012 teilweise aufgehoben wurde, geändert und die Kl

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - II R 64/08

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 2008  8 K 4809/06 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 17. Nov. 2015 - 4 V 121/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheids, mit dem Antidumpingzölle nacherhoben wurden. 2 In der Zeit vom 14.-20.01.2015 meldete der Antragsteller, vertreten durch die A Internation

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 1505/08

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen. 3Der Kläger w

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Sept. 2015 - III B 125/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. September 2014  1 K 1422/11 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Sept. 2015 - III R 49/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten und der Revisionskläger zu 2. und 3. wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. April 2012  3 K 89/11 aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 18. Aug. 2015 - 10 K 3410/13 K,G

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Körperschaftsteuerbescheide 2007-2009 vom 21.01.2013 und die Gewerbesteuermessbescheide 2007-2009 vom 12.02.2013 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 24.09.2013 werden dahin geändert, dass die Rückstellung für Entsorgungskosten fü

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Aug. 2015 - I R 45/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 2 K 2244/12 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 10. Aug. 2015 - 6 K 201/14

bei uns veröffentlicht am 10.08.2015

Tenor 1. Der Anspruch des Beklagten aus dem Ansatz des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags nach § 38 Abs. 5 Satz 1 KStG im Bescheid vom 29. August 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Dezember 2013 wird dem Grunde nach für gerechtfertig

Finanzgericht Münster Urteil, 23. Juli 2015 - 6 K 208/13 AO

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Bank 1 von dem Beklagten einen durch die Re

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juli 2015 - VIII R 72/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2013  3 K 132/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Mai 2015 - 3 L 207/13

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe 1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 Die von der Klägerin geltend gemachten „ernstlichen Zweifel“ an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen nicht die Zulassung

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage nach der verfassungsrechtlichen Gebotenheit einer abweichenden Steuerfestsetzung aus G

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Apr. 2015 - IV R 13/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Februar 2012  12 K 5002/07 AO aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Apr. 2015 - V B 63/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 5. Februar 2014  4 K 200/11 aufgehoben.

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(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt bei einem Streitwert bis 500 Euro die Gebühr 38 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Streitwert bis … Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euroum … Euro 2 0005002010 0001 0002125 0003 000...
(1) In demselben Verfahren und in demselben Rechtszug werden die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Streitwert beträgt höchstens 30 Millionen Euro, soweit kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist...