Abgabenordnung - AO 1977 | § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen

(1) Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb Prozent. Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer Ansatz. Erlischt der zu verzinsende Anspruch durch Aufrechnung, gilt der Tag, an dem die Schuld des Aufrechnenden fällig wird, als Tag der Zahlung.

(1a) In den Fällen des § 233a betragen die Zinsen abweichend von Absatz 1 Satz 1 ab dem 1. Januar 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, das heißt 1,8 Prozent für jedes Jahr.

(1b) Sind für einen Zinslauf unterschiedliche Zinssätze maßgeblich, ist der Zinslauf in Teilverzinsungszeiträume aufzuteilen. Die Zinsen für die Teilverzinsungszeiträume sind jeweils tageweise zu berechnen. Hierbei wird jeder Kalendermonat unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage mit 30 Zinstagen und jedes Kalenderjahr mit 360 Tagen gerechnet.

(1c) Die Angemessenheit des Zinssatzes nach Absatz 1a ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wenigstens alle zwei Jahre zu evaluieren. Die erste Evaluierung erfolgt spätestens zum 1. Januar 2024.

(2) Für die Berechnung der Zinsen wird der zu verzinsende Betrag jeder Steuerart auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.

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Steuerrecht: Verfassungswidrigkeit der Höhe der steuerlichen Nachzahlungszinsen

28.06.2018

Zur Verfassungswidrigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i. V. mit § 238 AO bei strukturellem und verfestigtem Niedrigzinsniveau – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin

Steuerrecht: Zur Höhe von Nachzahlungszinsen

09.04.2018

Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Abgeltungsteuer

Steuerrecht: Ist die Höhe der Nachzahlungszinsen noch verfassungsgemäß?

30.10.2017

Seit der anhaltenden Niedrigzinsphase stellt sich die Frage ob die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 13 §§ in anderen Gesetzen.

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 14 Zinsen


(1) Ansprüche auf Erstattung von Vergünstigungen sowie auf Beträge, die wegen Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen zu erstatten sind, sind vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Werden

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 10 Ausnahmen von der Abgabepflicht


(1) Nicht abgabepflichtig ist das Einleiten von 1. Schmutzwasser, das vor Gebrauch einem Gewässer entnommen worden ist und über die bei der Entnahme vorhandene Schädlichkeit im Sinne dieses Gesetzes hinaus keine weitere Schädlichkeit im Sinne dieses

Einkommensteuergesetz - EStG | § 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen


(1) 1Soweit der Besteuerung von Einkünften, die der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug nach § 50a unterliegen, der § 43b, der § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entgegenstehen, sind dessen ungeachtet die Vorschriften z

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer


(1) Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische P
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen


(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Ge
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 247 Basiszinssatz


#BJNR001950896BJNE024003377 (1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gef
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen


(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträ

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 189/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 189/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 115/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 115/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 66/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 66/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - XI ZR 715/17

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 715/17 vom 7. Mai 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:070519BXIZR715.17.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneberg und

Bundesgerichtshof Urteil, 17. März 2009 - 1 StR 627/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 627/08 vom 17. März 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ AO § 370 Abs. 1 und 4 UStG § 18 StGB § 46 Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich der

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2007 - 5 StR 127/07

bei uns veröffentlicht am 06.06.2007

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja (zu 1. und 2.) Veröffentlichung : ja AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 263, 263a, 266 1. Bewirkt ein Sachbearbeiter des Finanzamtes durch die eigenhändig vorgenommene Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlag

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2004 - XI ZR 125/03

bei uns veröffentlicht am 03.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 125/03 Verkündet am: 3. Februar 2004 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ___

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Okt. 2018 - M 10 S 18.4681

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.634,94 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 774/14

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 774/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Erlass von Nachzahlungszinsen In der Streitsache ... Klägerin prozessbevollmächti

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 26. Mai 2015 - 1 K 3683/13

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 1 K 3683/13 IM NAMEN DES VOLKES Gerichtsbescheid Stichwort: Verzinsung von Steuererstattungen In der Streitsache 1. ... 2. ... Klä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2015 - 6 C 15.537

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2014 - RN 4 K 14 1741 - wird zurückgewiesen. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Aug. 2014 - 2 K 14.339

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2017 - 4 ZB 17.1734

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. Gründe I. Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Anspruch der Klägerin auf rec

Finanzgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 14 V 736/18

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Der Haftungsbescheid vom 21. November 2017 wird in Höhe von 1.816,25 € von der Vollziehung ausgesetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. D

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Juli 2017 - AN 1 K 15.01781

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet, die vom Kläger auf die Festsetzung des Verbesserungsbeitrags mit Bescheid vom 17. August 2012 geleisteten Zahlungen in Höhe von 904,53 EUR bis einschließlich 31. März 2014 mit einem Zinssatz vo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2017 - 4 ZB 17.279

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für beide Instanzen auf jeweils

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2015 - M 10 K 14.4547

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.193,10 Euro zzgl. 6% Zinsen p.a. aus dem Betrag von 32.300 € ab dem 1. August 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des V

Finanzgericht München Urteil, 21. Feb. 2018 - 4 K 1477/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigk

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Jan. 2017 - 5 K 368/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte zutreffend Hinterziehungszinsen wegen der Hinterziehung von Einkommenst

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Nov. 2016 - 15 U 3222/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30.07.2015, Az. 4 O 14128/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Urteilsformel in Ziffern I und II wie folgt neu gefasst wird: I. Die

Finanzgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - 11 K 406/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die für das Jahr 2000 ergangenen Bescheide über Aussetzungszinsen rechtmäßig sind und ob die Anträge der Kläger auf Erlass zu Recht abgelehnt worden sind. Die Kläger wurden im Strei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Juli 2016 - 4 BV 15.1540

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreck

Finanzgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - 11 K 2636/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die für das Jahr 2000 ergangenen Bescheide über Aussetzungszinsen rechtmä

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 20. Dez. 2017 - 2 K 1368/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, für die mit Bescheiden vom 22. Dezember 2016 jeweils berechneten Umsatzsteuererstattungen Zinsen für 2010 i.H.v. 9.394 €, für 2011 i.H.v. 50.600 €, für 2012 i.H.v. 43.896 €

Finanzgericht München Urteil, 15. Okt. 2014 - 1 K 1008/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungsk

Finanzgericht München Urteil, 15. Okt. 2014 - 1 K 1006/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungs

Finanzgericht München Urteil, 10. Juli 2014 - 8 K 3044/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) rechtswidrig ist. Die  Klä

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juni 2014 - 3 K 153/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für die Rückforderung von Kindergeld. Die Kläge

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Jan. 2014 - 5 K 1582/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Im Streit standen die Bescheide über Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1991 und 1992, jeweils vom 24.06

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. Juni 2016 - 4 K 1510/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tatbestand Streitig ist die Verzinsung einer freiwilligen Zahlung der Kläger. Die Kläger übermittelten am 26.09.2014 auf elektronischem Weg ihre Einkommensteuererklärung 2012 an das Finanzamt. Am 02.01.2015 leisteten sie eine frei

Finanzgericht München Urteil, 15. Okt. 2014 - 1 K 1008/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungsk

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Sept. 2018 - VIII B 15/18

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 16. Januar 2018 2 V 3389/16 aufgehoben und die Vollziehung des Bescheid

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2018 - 9 C 2/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag nach hessischem Landesrecht.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Apr. 2018 - IX B 21/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller werden der Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 29. Januar 2018  15 V 3279/17 und der ablehnende Bescheid des Antragsgegners vom 19. Dezember 2017 aufgeh

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2018 - 6 K 2254/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 9.782,00 €.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Feb. 2018 - 13 K 3586/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor 1. Die Bescheide über Hinterziehungszinsen auf Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für das 1. – 4. Quartal 2004 werden aufgehoben.2. Die Bescheide über Hinterziehungszinsen auf Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlag werden aufgehoben.3. Die

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2018 - 2 V 3389/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Streitig in dem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheids üb

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Dez. 2017 - VII B 85/17

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor Die Beschwerde des Hauptzollamts wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2017  4 K 3268/14 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2017 - III R 10/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. März 2016  16 K 2976/14 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2017 - 4 B 176/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 11.07.2017 gegen das Schreiben der Antragsgegnerin vom 14.06.2017 wird insoweit angeordnet, als der Antragsteller aufgefordert wird, einen Zinsbetrag in Höhe von 67,50

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Juli 2017 - 4 K 10/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verzinsung von erstatteten Antidumpingzöllen. 2 Die Klägerin ist ein Unternehmen, das u. a. Mandarinenkonserven aus der Volksrepublik China in die Europäische Union einführt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 6

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2017 - I R 38/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2014  7 K 168/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. November 2013 sowie

Bundesfinanzhof Urteil, 31. Mai 2017 - I R 92/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2015  7 K 774/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 3/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 24/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 29/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 9/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

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#BJNR001950896BJNE024003377 (1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist...