(1) Im Anschluss an eine Außenprüfung soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung ist.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen bereits nach Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Absatz 1a auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Teilabschlussbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird, wenn

1.
die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung ist und
2.
ein besonderes Interesse des Steuerpflichtigen an einer Erteilung vor dem Abschluss der Außenprüfung besteht und dies glaubhaft gemacht wird.

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Arbeitsrecht: Steuerrechtliche Einordnung kurzzeitig als Reiseleiter beschäftigter Personen

25.02.2012

Maßgeblich ist ein Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Reise und ein gewisses Vergütungsrisiko - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 8 BetrVG

§ 8 BetrVG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 8 BetrVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzverwaltungsgesetz - FVG 1971 | § 19 Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen


(1) Das Bundeszentralamt für Steuern ist zur Mitwirkung an Außenprüfungen berechtigt, die durch Landesfinanzbehörden durchgeführt werden. Es kann verlangen, dass bestimmte von ihm namhaft gemachte Betriebe zu einem bestimmten Zeitpunkt geprüft werden
§ 8 BetrVG wird zitiert von 2 anderen §§ im Betriebsverfassungsgesetz.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 195 Zuständigkeit


Außenprüfungen werden von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt. Sie können andere Finanzbehörden mit der Außenprüfung beauftragen. Die beauftragte Finanzbehörde kann im Namen der zuständigen Finanzbehörde die Steuerfestsetz

Abgabenordnung - AO 1977 | § 89a Vorabverständigungsverfahren


(1) Bei Anwendbarkeit eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welches ein Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Staat oder Hoheitsgebiet (Vertragsstaat) vo
§ 8 BetrVG zitiert 1 andere §§ aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen


(1) Gesondert festgestellt werden insbesondere:1.die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes,2.a)die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende ande

Referenzen - Urteile | § 8 BetrVG

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 BetrVG.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Feb. 2007 - IX ZR 188/05

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/05 Verkündet am: 8. Februar 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675 Abs. 1 EStG

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Apr. 2014 - 1 K 554/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor 1. Das Finanzamt wird verpflichtet, die Einspruchsentscheidung vom 23.03.2012 abzuändern und aus Billigkeitsgründen die Einkommensteuer für 1998 auf xxx €, für 1999 auf xxx € und für 2000 auf xxx € festzusetzen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2018 - 6 K 2254/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 9.782,00 €.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Apr. 2016 - 3 K 2373/14

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Strittig ist, ob ein Eiweißhydrolysat, das als Nebenprodukt

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Dez. 2015 - X B 29/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Dezember 2014  1 K 116/13 wird als unbegründet zurückgewiese

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - II R 64/08

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 2008  8 K 4809/06 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Juni 2015 - 5 K 1120/12 U

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Der Umsatzsteuerbescheid für 2004 vom 25.2.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.2.2012 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer auf 107.037,04 Euro festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verf

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Apr. 2015 - V B 63/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 5. Februar 2014  4 K 200/11 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 29. Okt. 2014 - 5 K 463/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die vom Kläger bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erklärten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsf

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Aug. 2014 - V B 116/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) handelt mit X- und Z-Waren. Im Verlauf einer Betriebsprüfung erkannte der Prüfer die geltend gemachte Steu

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juni 2014 - VI R 92/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft nach § 15 Abs. 4 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG).

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juni 2014 - VI R 91/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft nach § 15 Abs. 4 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG).

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juni 2014 - VI R 90/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft nach § 15 Abs. 4 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG).

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2013 - 6 K 4246/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) auf Vergütungen für geleisteten ärztlichen Bereitschaftsd

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Jan. 2013 - V R 34/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt. Er betrieb in den Streitjahren 2003 bis 2005 auf ca. 19 ha gepachteten Flächen einen Mastbetrieb (S

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Dez. 2011 - 3 K 4318/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

Tenor 1. Der Körperschaftsteueränderungsbescheid 2004 vom 09. Februar 2007 und der Änderungsbescheid über den Gewerbesteuermessbetrag vom 28. Februar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2008 werden dahin gehend geändert, dass

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2011 - XI R 30/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob eine Umsatzsteuerfestsetzung gegen Treu und Glauben verstößt. 2

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Juli 2007 - 7 K 39/04

bei uns veröffentlicht am 25.07.2007

Tatbestand   1  Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. 2  Der Kläger betrieb seit dem Jahr 1982 als Einzelunternehmer das „X-Institut“.

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(1) Gesondert festgestellt werden insbesondere:1.die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes,2.a)die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere...