Abgabenordnung - AO 1977 | § 192 Vertragliche Haftung

Abgabenordnung - AO 1977 | § 192 Vertragliche Haftung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Wer sich auf Grund eines Vertrags verpflichtet hat, für die Steuer eines anderen einzustehen, kann nur nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 12/11/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 5/02 vom 12. November 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ BGB § 812 GVG §§ 13, 17 a ZPO §§ 574 ff. FGO § 33 AO § 37 a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4
published on 12/05/2016 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Mai 2014  3 K 2923/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 01/04/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Dezember 2014 - 4 K 617/14 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert für da
published on 03/03/2011 00:00

Tatbestand 1 Der beklagte Freistaat nimmt den Kläger aufgrund eines Schuldbeitritts für die Rückzahlung einer Zuwendung in Anspruch, die er einem Wirtschaftsunternehmen
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.