Abgabenordnung - AO 1977 | § 177 Berichtigung von materiellen Fehlern

(1) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.

(2) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zuungunsten und zugunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.

(3) Materielle Fehler im Sinne der Absätze 1 und 2 sind alle Fehler einschließlich offenbarer Unrichtigkeiten im Sinne des § 129, die zur Festsetzung einer Steuer führen, die von der Kraft Gesetzes entstandenen Steuer abweicht.

(4) § 164 Abs. 2, § 165 Abs. 2 und § 176 bleiben unberührt.

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung


(1) Die Steuern können, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Die Festsetzung einer Vorauszahlung ist stets

Abgabenordnung - AO 1977 | § 165 Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung


(1) Soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind, kann sie vorläufig festgesetzt werden. Diese Regelung ist auch anzuwenden, wenn1.ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteue

Abgabenordnung - AO 1977 | § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts


Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem sch

Abgabenordnung - AO 1977 | § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden


(1) Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass1.das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit eines Gesetzes feststellt, auf dem die bisherige Steuerfestsetzung beruht

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2015 - 4 K 129/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 129/14 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1. A1., A-Straße, A-Stadt 2. A2., A-Straße, A-Stadt - Kläger - Prozessbev. zu 1-2: Steuerberater B., A-Stadt

Finanzgericht München Urteil, 03. Juni 2016 - 1 K 848/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tatbestand I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vorhalt eines Büros in Brüssel in den Streitjahren 1991 bis 2004 entstanden sind, und ob Schuldzinsen, die als nachträgliche Werbungskosten be

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2016 - 22 ZB 16.837

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.

Finanzgericht München Urteil, 01. Juni 2015 - 10 K 650/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob ein verbleibender Verlustvortrag zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 2006 in Höhe von 142.790 EUR festzustellen ist. Die Kläger wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie e

Finanzgericht München Urteil, 23. Juni 2015 - 2 K 3005/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Der Kläger wurde in den Streitjahren vom Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zur Einkommen-steuer veranlagt. Er erzielt

Finanzgericht München Urteil, 29. Okt. 2014 - 9 K 1154/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2005 vom 29. Januar 2014 und der Einspruchsentscheidung vom 28. März 2014 wird ein Verlustvortrag i.H.v. 7.397 € berücksichtigt. Die Berechnung der Einkommensteuer 2005 wird dem Fi

Finanzgericht München Urteil, 31. Mai 2017 - 9 K 3183/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu Recht die Anwendung des § 19 Abs. 4 Ge

Finanzgericht München Urteil, 22. Aug. 2017 - 2 K 846/15

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Gründe I. Streitig ist, ob im Jahr 2003 veräußerte Grundstücke dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 1859/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Wertes des erbschaftsteuerrechtlichen Erwerbes des Klägers bestehende Bankkreditschulden sowie eine gegen den Kläger festgesetzte Grunderwerbsteuer zu Recht außer Ansatz gelass

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 08. Nov. 2018 - 12 K 1250/18 E,F

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger wird beim Beklagten zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte als Kommanditist der KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Dez. 2017 - 1 K 191/14

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Abweichend von dem geänderten Körperschaftsteuerbescheid für 2010 vom ... in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird die Körperschaftsteuer für 2010 auf ... € herabgesetzt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Juni 2017 - 1 L 252/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 20. Mai 2015 zuzulassen, wird abgelehnt. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes für das

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Mai 2017 - X R 4/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14. April 2015 1 K 1609/14 aufgehoben.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Apr. 2017 - 3 K 1078/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Kläger berufen sich auf § 177 AO (Berichtigung von mat

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2017 - IX R 22/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. September 2015 4 K 4074/15 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers wird zurü

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2017 - 11 K 1073/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) verpflichtet ist, die Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 zugunsten der Kl

Bundesfinanzhof Urteil, 14. März 2017 - VIII R 32/14

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2014 6 K 13014/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2017 - X B 49/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. März 2016 4 K 238/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2017 - III R 28/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Juli 2014  4 K 150/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Okt. 2016 - X R 31/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. April 2014  2 K 1972/12 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 29. Sept. 2016 - 1 K 3/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten war zunächst allein streitig, ob Gewinne der Kläger aus der Veräußerung von Aktien der X Beteiligungs- und Grundbesitz AG (im Folgenden: X-AG) in vollem Umfang der Besteuerung gemäß § 17 EStG unterliegen oder n

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2016 - VIII R 16/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. März 2014  7 K 2499/12 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Aug. 2016 - VIII R 27/14

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2014  7 K 7337/11 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 26. September 2011 sowie der

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Aug. 2016 - X B 10/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2015  14 K 2904/12 E,G aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2016 - IX R 31/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 1. Juni 2015  10 K 650/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juni 2016 - VIII R 23/14

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Februar 2014 3 K 2164/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 26. Mai 2016 - 6 K 148/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der nach einer Betriebsprüfung beim Kläger bei seinen gewerblichen Einkünften vorgenommenen Kürzungen von Verbindlichkeiten und Rückstellungen und der Hinzuschätzung von verdeckten Gewin

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2016 - 11 K 3198/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegattensplittings in den Jahren 2002 bis 2008 vorliegen. 3Die Kläger fü

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Jan. 2016 - X R 53/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. August 2014  13 K 1368/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Dez. 2015 - X R 56/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. November 2013  13 K 3624/11 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Okt. 2015 - X R 44/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. April 2013  7 K 2342/11 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 9. Juni 2011 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 01. Okt. 2015 - 4 K 3544/11

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 17.10.2011 wird aufgehoben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsansp

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Aug. 2015 - X R 51/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2012  14 K 1401/11 G aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 30. Juni 2015 - 13 K 3126/13 E,F

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 8.2.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.8.2013 wird in der Weise geändert, dass die zugrunde gelegten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um 3.066,- EUR zu vermindern sind. Der Beklagte ha

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Juni 2015 - I R 63/12

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor 1. Nach Rücknahme der Revision durch den Beklagten wird das Verfahren insoweit eingestellt. 2. Auf die Revisi

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Jan. 2015 - VIII R 8/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Januar 2014  12 K 3373/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - VIII R 31/10

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 24. September 2009  3 K 14/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 27. Aug. 2014 - 7 K 3561/10

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 5.1.2010 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 8.11.2010 werden mit der Maßgabe geändert, dass weitere Werbungskosten des Klägers i.H.v. … € in Abzug gebracht werden. Die Berechnung der festge

Finanzgericht Münster Urteil, 26. Aug. 2014 - 2 K 406/12 E

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob der Beklagte berechtigt war, den Einkommensteuerbescheid für 2003 nochmals nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zu ändern

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juni 2014 - VI R 76/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei einem ledigen Steuerpflichtigen, der geltend macht, seinen Haupthaus

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 12. März 2014 - 7 K 2499/12 E

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 12.06.2012 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkünften aus § 18 EStG in Höhe von 62.771 DM festzusetzen ist. Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben. Die K

Finanzgericht Köln Urteil, 20. Feb. 2014 - 3 K 2164/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Auflösung einer im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geb

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Sept. 2013 - VI R 51/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 2007 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbstän

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Zwischenurteil, 01. Aug. 2013 - 3 K 572/13

bei uns veröffentlicht am 01.08.2013

Tenor Der Bescheid des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 11. November 2011 (Registriernummer ..., Einrichtungsnummer ...) ist als Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 Satz 1 AO) gegenüber den Umsatzsteuerbescheiden für 1992 bis 1998 (Folgebes

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2012 - IX R 7/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein geschlossener Immobilienfonds, der in den Streitjahren (2000 bis 2006) ein im Jahr 1990 fertig gest

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. März 2012 - 3 V 279/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand   1 I. Die Beteiligten streiten im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) über die Zulässigkeit ein

Bundesfinanzhof Urteil, 14. März 2012 - X R 50/09

bei uns veröffentlicht am 14.03.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wehren sich gegen eine Teileinspruchsentscheidung nach § 367 Abs. 2a der Abgabenordnung (AO), die das Finanzamt A

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Feb. 2012 - VIII B 63/11

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Gründe 1 Die Beschwerde ist nicht begründet. Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegen nicht vor.

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Dez. 2011 - III B 72/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

Tatbestand 1 I. Zugunsten des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) setzte die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) mit Bescheid vom 7. April 2003 ab August

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Okt. 2011 - X B 230/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war zu 50 % an einer GbR beteiligt, die ein im Juli 1992 erworbenes unbebautes Grundstück bebaute und im J

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Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich...
(1) Die Steuern können, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Die Festsetzung einer Vorauszahlung ist stets eine...
(1) Soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind, kann sie vorläufig festgesetzt werden. Diese Regelung ist auch anzuwenden, wenn1.ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung (§ 2)...
(1) Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass1.das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit eines Gesetzes feststellt, auf dem die bisherige Steuerfestsetzung beruht,2.ein...