(1) Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Steuerbescheid ist der nach § 122 Abs. 1 bekannt gegebene Verwaltungsakt. Dies gilt auch für die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer und für die Ablehnung eines Antrags auf Steuerfestsetzung.

(2) Ein Steuerbescheid kann erteilt werden, auch wenn ein Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde.

(3) Schulden mehrere Steuerpflichtige eine Steuer als Gesamtschuldner, so können gegen sie zusammengefasste Steuerbescheide ergehen. Mit zusammengefassten Steuerbescheiden können Verwaltungsakte über steuerliche Nebenleistungen oder sonstige Ansprüche, auf die dieses Gesetz anzuwenden ist, gegen einen oder mehrere der Steuerpflichtigen verbunden werden. Das gilt auch dann, wenn festgesetzte Steuern, steuerliche Nebenleistungen oder sonstige Ansprüche nach dem zwischen den Steuerpflichtigen bestehenden Rechtsverhältnis nicht von allen Beteiligten zu tragen sind.

(4) Die Finanzbehörden können Steuerfestsetzungen sowie Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen und der Angaben des Steuerpflichtigen ausschließlich automationsgestützt vornehmen, berichtigen, zurücknehmen, widerrufen, aufheben oder ändern, soweit kein Anlass dazu besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten. Das gilt auch

1.
für den Erlass, die Berichtigung, die Rücknahme, den Widerruf, die Aufhebung und die Änderung von mit den Steuerfestsetzungen sowie Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen verbundenen Verwaltungsakten sowie,
2.
wenn die Steuerfestsetzungen sowie Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen mit Nebenbestimmungen nach § 120 versehen oder verbunden werden, soweit dies durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen oder der obersten Landesfinanzbehörden allgemein angeordnet ist.
Ein Anlass zur Bearbeitung durch Amtsträger liegt insbesondere vor, soweit der Steuerpflichtige in einem dafür vorgesehenen Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung Angaben im Sinne des § 150 Absatz 7 gemacht hat. Bei vollständig automationsgestütztem Erlass eines Verwaltungsakts gilt die Willensbildung über seinen Erlass und über seine Bekanntgabe im Zeitpunkt des Abschlusses der maschinellen Verarbeitung als abgeschlossen.

(5) Die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sind auf die Festsetzung einer Steuervergütung sinngemäß anzuwenden.

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Steuerrecht: Frist auch beim unzuständigen Finanzamt gewahrt

22.11.2017

Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist auch dann fristwahrend, wenn er bei einem unzuständigen Finanzamt erfolgt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht

Konzernrecht: Zur steuerlichen Beratung mehrerer verbundener Unternehmen

10.02.2016

Hat die Beratung die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser vorzunehmen.

Steuerrecht: Zur Wirkung eines Feststellungsbescheids über eine Umsatzsteuernachzahlung

14.03.2014

Ein solcher steht als Insolvenzforderung einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn der Bescheid nicht mehr geändert werden kann.
Steuerrecht

Zivilprozessrecht: Beginn der Anspruchsverjährung bei Schaden aus Steuerberatung

16.12.2009

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug


(1) Die Körperschaftsteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, ist durch den Steuerabzug abgegolten, 1. wenn die Einkünfte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 von der Steuerbefreiung ausgenommen sind oder2. wenn der Bezieher der Einkünfte beschränkt st
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen


(1) Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. (2) Zu schätzen ist insbesondere dann, we

Abgabenordnung - AO 1977 | § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen


(1) Eine Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, wenn1.keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist,2.nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird,3.kei

Abgabenordnung - AO 1977 | § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern


(1) Ist eine Steuer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung anzumelden (§ 150 Abs. 1 Satz 3), so ist eine Festsetzung der Steuer nach § 155 nur erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuer- oder Haftungsschuldner
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts


(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden

Abgabenordnung - AO 1977 | § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen


(1) Eine Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, wenn1.keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist,2.nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird,3.kei

Abgabenordnung - AO 1977 | § 120 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt


(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfül

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2009 - IX ZR 218/08

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 218/08 Verkündet am: 12. November 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 a.F.; AO

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2013 - IX ZR 108/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 108/12 Verkündet am: 24. Januar 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 aF; AO §

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2008 - IX ZR 222/06

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 222/06 Verkündet am: 29. Mai 2008 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2000 - III ZR 194/99

bei uns veröffentlicht am 18.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 194/99 vom 18. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ------------------------------------ BKleingG § 5 Abs. 1 F: 28. Februar 1983; § 5 Abs. 5 F: 8. April 1994 a

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2016 - 4 K 1902/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 1902/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Klägerin Prozessbev.: Steuerberatung B. B-Straße, B-Stadt

Finanzgericht München Urteil, 21. Feb. 2019 - 15 K 1181/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor 1. Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen … werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Bei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. März 2014 - M 10 K 13.5971

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 13.908,25 Euro festgesetzt. IV. Der Antrag auf

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Okt. 2015 - M 10 K 14.3220

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Nov. 2015 - M 10 K 14.909

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Der Gebührenbescheid der Beklagten vom ... Oktober 2013 sowie die Festsetzung einer Mahngebühr mit Bescheid vom ... Dezember 2013 werden aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Di

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. März 2015 - AN 3 K 13.01480

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.Das Urteil ist insoweit gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatb

Finanzgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - 7 V 2499/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe I. Mit Beschluss vom 23. Januar 2018 7 V 2499/17 hat das Finanzgericht den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Unterlassung des

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 1365/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob dem Kläger für den Zeitraum Januar 2011 bis Januar 2013 Kindergeld für seinen Sohn S, geboren am 4. Dezember 1988, zusteht. Der Kläger erhielt für seinen Sohn laufend Kindergeld. Mit Schreiben vom 17

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Juli 2015 - 3 K 1339/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1339/14 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für September, Oktober und November 2008

Finanzgericht München Urteil, 08. Juli 2015 - 4 K 2738/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand Die Beteiligten streiten über das Bestehen der Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Auskunft über einen gr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Juni 2014 - 2 K 13.429

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der 1947 geborene Kläger w

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 3408/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin betreibt an mehreren Standorten Biomasseheizkraftwerke. Den erzeugten Strom speist sie in das öffentliche Netz ein, die anfallende Wärme wird als Prozess- oder Fernwärme verkauft. Darüber hinaus be

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 2093/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin stellt …geräte her. Im Streitjahr (2009) bezog sie von einem Versorger versteuerten Strom; die ihr in Rechnung gestellte ermäßigte Stromsteuer, welche der Versorger entrichtete, betrug insgesamt

Finanzgericht München Urteil, 01. Dez. 2016 - 14 K 1350/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. 1. Gründe I. Der Kläger stellte am 19. Oktober 2009 beim Beklagten (dem Ha

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 18. Jan. 2018 - 4 K 557/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die im Eigentum der „GdbR 1“ (nachfolgend: die GbR) stehenden 25 Wohnung

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Apr. 2018 - 6 K 1390/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Der Ablehnungsbescheid vom 04.12.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 29.08.2016 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verpflichtet, einen Freistellungsbescheid zu erlassen, wonach die Gewinnausschüttung aufgrund Ge

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2018 - 1 K 488/17

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor 1. Die Einspruchsentscheidung vom 13.03.2017 und die Verwaltungsakte vom 24.11.2016 über die Ablehnung des Antrags auf Körperschaftsteuerveranlagung für 2008 der B GmbH i. I. und auf Verlustrücktrag von 2008 in das Veranlagungsj

Finanzgericht München Urteil, 08. Okt. 2018 - 7 K 519/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Gründe I. Die Beteiligten streit

Finanzgericht München Urteil, 17. Juni 2014 - 10 K 56/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Rückforderung von Kindergeld wegen Doppelbezugs. I.

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2015 - 8 K 3098/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor 1. Der Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug vom 26. Juli 2012 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 19. September 2013 werden aufg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - L 11 AS 662/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Finanzgericht München Urteil, 21. Nov. 2016 - 7 K 3067/15

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht keine einheitliche und gesonderte Feststellung von negativen Einkü

Finanzgericht Hamburg Urteil, 31. Juli 2018 - 1 K 92/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tatbestand 1 Die Kläger lebten seit dem ... 2001 nicht getrennt in eingetragener Lebenspartnerschaft. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 (BGBl. S. 2787- Eheöf

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Juli 2018 - 1 K 2502/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid über die Einkommensteuer für 2008 vom 11. Dezember 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Juli 2015 wird mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um xxx Euro gemindert werden u

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 20. Juni 2018 - 3 A 1365/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Forderungen aus den Bescheiden des Amtsvorstehers des Beklagten jeweils vom 18. Juni 2012 sowie aus dem Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Burg Stargard vom 18. Juni 2012 nicht mehr gegen den Kläger v

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Apr. 2018 - 6 A 11905/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung seitens des K

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Feb. 2018 - II R 3/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. April 2015  2 K 357/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 15/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. März 2016  6 K 2099/13 KE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 42/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015  4 K 1187/11 aufgehoben, soweit es die Klage gegen die Nachforderung von Kapitalertragsteuer abwe

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Jan. 2018 - 1 LZ 782/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 24. Oktober 2017 – 2 A 1525/17 – wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Grundsteuerbescheid des Beklagten. 2 Die Klägerin ist E

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 22. Jan. 2018 - 1 M 780/17

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Ziffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 10. Oktober 2017 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 14. Juli 2017 gegen den Anschlussbeitragsbescheid des Antrag

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Jan. 2018 - 6 K 1405/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob der im Juli 1961 geborene Kläger als französischer Grenzgänger einen Anspruch auf Erteilung eines B

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2018 - 2 V 3389/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Streitig in dem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheids üb

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 13. Dez. 2017 - 1 LZ 551/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 15. Juni 2017 – 3 A 247/13 – wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Der Wert d

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 30. Nov. 2017 - 3 A 1394/17 HGW

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beitragsbescheid des Beklagten vom 16. März 2015 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 8. Juni 2017 insoweit aufgehoben, als die Festsetzung den Betrag von 119.735,98 EUR übersteigt

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2017 - 1 StR 279/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 279/17 vom 26. Oktober 2017 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2017:261017B1STR279.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Okt. 2017 - 2 K 57/17

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Nachforderungsbescheides zur Kapitalertragsteuer. 2 Die Klägerin ist eine im Jahr 2011 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ... Alleingesellschafterin ist

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2017 - III R 25/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. November 2014  2 K 936/08 insoweit aufgehoben, als es der Klage stattgegeben hat.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Okt. 2017 - 4 V 215/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Die Vollziehung des Bescheides über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 28. Juli 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2017 wird ausgesetzt, soweit mit diesem Bescheid das Kindergeld für das Kind B für die Zeit

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2017 - VII R 26/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2016  6 K 1482/13 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Sept. 2017 - VIII R 59/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Soweit der Feststellungsantrag des Klägers nach Maßgabe der Entscheidungsgründe nicht die im Nachforderungsbescheid vom 13. November 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Februar

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Juni 2017 - 1 L 252/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 20. Mai 2015 zuzulassen, wird abgelehnt. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes für das

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - III R 20/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. April 2013  1 K 1151/09 im Kostenausspruch ganz und im Übrigen insoweit aufgehoben, als e

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. März 2017 - 1 K 3363/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 19.10.2015, 05.11.2015, 08.01.2016 und 25.07.2016 (...) und der Widerspruchsbescheid des Landratsamtes ... vom 17.05.2016 werden aufgehoben.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die zu Unrecht aufgrund dies

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Nov. 2016 - VIII B 17/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Januar 2016 9 K 9121/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

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(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Er soll dem...
(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden...
(1) Eine Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, wenn1.keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist,2.nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird,3.keine mündliche...