Abgabenordnung - AO 1977 | § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

(1) Eine Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, wenn

1.
keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist,
2.
nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird,
3.
keine mündliche oder konkludente Steuererklärung zugelassen ist und
4.
eine Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle nach § 151 nicht in Betracht kommt.
§ 87a Absatz 1 Satz 1 ist nur anzuwenden, soweit eine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Steuerpflichtige hat in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Steueranmeldung).

(2) Die Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

(3) Ordnen die Steuergesetze an, dass der Steuerpflichtige die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben hat, so ist die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten nur dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige infolge seines körperlichen oder geistigen Zustands oder durch längere Abwesenheit an der Unterschrift gehindert ist. Die eigenhändige Unterschrift kann nachträglich verlangt werden, wenn der Hinderungsgrund weggefallen ist.

(4) Den Steuererklärungen müssen die Unterlagen beigefügt werden, die nach den Steuergesetzen vorzulegen sind. Dritte Personen sind verpflichtet, hierfür erforderliche Bescheinigungen auszustellen.

(5) In die Steuererklärungsformulare können auch Fragen aufgenommen werden, die zur Ergänzung der Besteuerungsunterlagen für Zwecke einer Statistik nach dem Gesetz über Steuerstatistiken erforderlich sind. Die Finanzbehörden können ferner von Steuerpflichtigen Auskünfte verlangen, die für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erforderlich sind. Die Finanzbehörden haben bei der Überprüfung der Angaben dieselben Befugnisse wie bei der Aufklärung der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse.

(6) Zur Erleichterung und Vereinfachung des automatisierten Besteuerungsverfahrens kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen Steuererklärungen oder sonstige für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten ganz oder teilweise durch Datenfernübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermittelt werden können. In der Rechtsverordnung können von den §§ 72a und 87b bis 87d abweichende Regelungen getroffen werden. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit die Kraftfahrzeugsteuer, die Luftverkehrsteuer, die Versicherungsteuer und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betroffen sind.

(7) Können Steuererklärungen, die nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben oder nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden, nach § 155 Absatz 4 Satz 1 zu einer ausschließlich automationsgestützten Steuerfestsetzung führen, ist es dem Steuerpflichtigen zu ermöglichen, Angaben, die nach seiner Auffassung Anlass für eine Bearbeitung durch Amtsträger sind, in einem dafür vorgesehenen Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung zu machen. Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen nach Maßgabe des § 93c an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, gelten als Angaben des Steuerpflichtigen, soweit sie in den Steuererklärungsformularen als eDaten gekennzeichnet sind oder bei nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelten Steuererklärungen für den Belegabruf bereitgestellt werden und er nicht in einem dafür vorzusehenden Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung abweichende Angaben macht.

(8) Ordnen die Steuergesetze an, dass die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten kann, ist einem solchen Antrag zu entsprechen, wenn eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.

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Fristen: Zu den Folgen einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung

21.12.2012

Eine nicht wirksam unterzeichnete Steuererklärung beendet die Anlaufhemmung von Fristen nicht.
Steuerrecht

Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß

16.04.2012

Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
Steuerrecht

Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend

19.01.2012

Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 20 §§.

wird zitiert von 11 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe


(1) 1Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsja

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18 Besteuerungsverfahren


(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ü

Einkommensteuergesetz - EStG | § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen


(1) 1Der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist nach den Absätzen 3 bis 7 zu ermitteln, wenn 1. der Steuerpflichtige nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, für den Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüs

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18a Zusammenfassende Meldung


(1) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 155 Steuerfestsetzung


(1) Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Steuerbescheid ist der nach § 122 Abs. 1 bekannt gegebene Verwaltungsakt. Dies gilt auch für die volle oder teilweise Freistellu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern


(1) Ist eine Steuer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung anzumelden (§ 150 Abs. 1 Satz 3), so ist eine Festsetzung der Steuer nach § 155 nur erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuer- oder Haftungsschuldner

Abgabenordnung - AO 1977 | § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte


(1) Ein Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. (2) Gelten
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 155 Steuerfestsetzung


(1) Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Steuerbescheid ist der nach § 122 Abs. 1 bekannt gegebene Verwaltungsakt. Dies gilt auch für die volle oder teilweise Freistellu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 93c Datenübermittlung durch Dritte


(1) Sind steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten (mitteilungspflichtige Stelle) an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln, so gilt vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den Steuergesetz

Abgabenordnung - AO 1977 | § 87a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise a

Abgabenordnung - AO 1977 | § 72a Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden


(1) Der Hersteller von Programmen im Sinne des § 87c haftet, soweit die Daten infolge einer Verletzung seiner Pflichten nach § 87c unrichtig oder unvollständig verarbeitet und dadurch Steuern verkürzt oder zu Unrecht steuerliche Vorteile erlangt werd

Abgabenordnung - AO 1977 | § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden


(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Datensätze und weitere technische Einzelheiten der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen, Unterlagen zur Steuererklärung, Daten über

Abgabenordnung - AO 1977 | § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle


Eine Steuererklärung, die schriftlich oder elektronisch abzugeben ist, kann bei der zuständigen Finanzbehörde zur Niederschrift erklärt werden, wenn dem Steuerpflichtigen nach seinen persönlichen Verhältnissen weder die elektronische Übermittlung noc

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 66/18

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Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2008 - 1 StR 344/08

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2018 - 1 StR 512/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 512/17 vom 20. September 2018 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:200918B1STR512.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nac

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Okt. 2017 - 3 K 348/17

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Die Einkommensteuerbescheide 2011, 2012 und 2013 vom 23.10.2015, für 2012 und 2013 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 13.05.2016, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.03.2017, sind dahin zu ändern, dass Ein

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Sept. 2017 - 1 K 1514/16

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Nichtigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids. Falls er wirksam sein sollte, ist str

Finanzgericht München Urteil, 15. Feb. 2019 - 8 K 142/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. März 2019 - 22 B 16.2014

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. September 2015 wird in der Nummer 1 abgeändert. II. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Juni 2014 wird insoweit aufgehoben, als darin - für das Jahr 2002 ein höherer

Finanzgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - 14 K 608/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 608/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Gemeinschaft als Unternehmer - Anforderung an einen unberechtigten Steuerausweis In der Streitsache

Finanzgericht München Urteil, 03. Nov. 2014 - 7 K 2169/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Einkommensteuer 2002 bis 2004 und zur Umsatzsteuer 200

Finanzgericht München Urteil, 27. Juni 2018 - 1 K 3315/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Gründe I. Streitig ist, ob das Finanzamt berechtigt war, Steuerbescheide aufgrund neuer Tatsachen zu ändern. Di

Finanzgericht München Urteil, 23. Apr. 2018 - 2 K 102/16

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Kläger wurden in den Streitjahren 2009 bis 2012 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten

Finanzgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - 14 K 1548/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Der Kläger war in den Streitjahren im Klinikum der Universität Münche

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 18. Nov. 2014 - 3 U 954/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.03.2014, Az.: 3 HK O 2380/13 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das angefoch

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 24. Okt. 2014 - 7 K 1704/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung. Der verheiratet

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 05. Aug. 2014 - 2 V 676/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Die Antragstell

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 26. Okt. 2018 - 2 Ws 183/18

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor Die weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 32, vom 03. August 2018 wird auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe verworfen, dass der Vermögensarrest sowie der Hinterlegungs

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Aug. 2018 - 5 K 60/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Änderung der Bescheide über Gewerbesteuermessbetrag 2010 und 2011. 2 Der Kläger war wenigstens seit 2009 an "A GmbH", seit 05.10.2010 firmierend "B GmbH, beteiligt (im Folgenden: GmbH). Nach überei

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Mai 2018 - VII R 14/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 8. März 2017  1 K 149/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2018 - X R 39/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 25. Mai 2016 1 K 171/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. März 2018 - I R 10/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 12. Januar 2017  3 K 1670/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2018 - 1 StR 264/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 264/17 vom 25. Januar 2018 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:250118B1STR264.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach A

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Aug. 2017 - 1 StR 625/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 625/16 vom 24. August 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Betrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2017:240817B1STR625.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 536/16 vom 13. Juli 2017 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ AO § 370 Abs. 1; UStG § 18 Abs. 1, Abs. 3; StGB § 53 Unrichtige Ums

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 9 C 7/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einer kommunalen Wettbürosteuer. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 9 C 9/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einer kommunalen Wettbürosteuer. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 9 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einer kommunalen Wettbürosteuer. 2

Finanzgericht Hamburg Urteil, 23. Juni 2017 - 4 K 223/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Überschussabgabe für den Zwölfmonatszeitraum 2013/2014. 2 Der Kläger ist Milcherzeuger und war Inhaber einer Milchquote, die sich für den Zwölfmonatszeitraum 2013/2014 auf 3.634.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 23. Juni 2017 - 4 K 150/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin des Herrn A; sie wendet sich gegen die Festsetzung einer Überschussabgabe für den Zwölfmonatszeitraum 2013/2014. 2 Herr A war Inhaber einer Milchquote, die sich für den Zwölfmonatszeitraum

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Mai 2017 - 3 K 3046/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor 1. Der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid für 2008 bis 2011 vom 29. Oktober 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2014 wird dahingehend geändert, dass der Nachforderungsbetrag für das Jahr 2008 um 15.974,11 EUR (davon Lohnst

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 3505/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen ein Auskunftsersuchen. 2 Die Klägerin betreibt ein Internetportal - www.X.de -, übe

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Feb. 2017 - VIII B 43/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 2016 7 K 3192/15 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - I R 70/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. August 2015  10 K 3410/13 K,G aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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Eine Steuererklärung, die schriftlich oder elektronisch abzugeben ist, kann bei der zuständigen Finanzbehörde zur Niederschrift erklärt werden, wenn dem Steuerpflichtigen nach seinen persönlichen Verhältnissen weder die elektronische Übermittlung noch die...
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet...
(1) Der Hersteller von Programmen im Sinne des § 87c haftet, soweit die Daten infolge einer Verletzung seiner Pflichten nach § 87c unrichtig oder unvollständig verarbeitet und dadurch Steuern verkürzt oder zu Unrecht steuerliche Vorteile erlangt werden. Die...
(1) Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Steuerbescheid ist der nach § 122 Abs. 1 bekannt gegebene Verwaltungsakt. Dies gilt auch für die volle oder teilweise Freistellung von einer...
(1) Sind steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten (mitteilungspflichtige Stelle) an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln, so gilt vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den Steuergesetzen Folgendes:...