​German Pellets: Für die Anleger bleiben nur noch ein paar Krümel übrig

published on 19.11.2016 18:40
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German Pellets: Für die Anleger bleiben nur noch

ein paar Krümel übrig

Rund 260 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen German Pellets GmbH über Anleihen oder Genussrechte investiert. Der größte Teil des Geldes dürfte verbrannt sein. Für die Insolvenzmasse bleibt nur noch ein trauriger Rest von ca. 10 Millionen Euro. Demenentsprechend gering sind die Aussichten der Anleger auf eine halbwegs zufriedenstellende Quote im Insolvenzverfahren.

Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde jetzt präsentierte, kamen zwar nicht mehr überraschend, sind aber dennoch absolut ernüchternd für die Anleger. Vieles deutet darauf hin, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren lediglich noch ein paar Krümel abfallen. Die Erlöse aus den Verkäufen gehen zum großen Teil an besicherte Gläubiger, zu denen die Anleger nicht zählen. Für sie bleibt, was vom ohnehin nicht besonders großen Kuchen übrigbleibt.

Bleiben noch mögliche Haftungsansprüche gegen den ehemaligen German Pellets Chef. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Längerem wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. Bisher liegen aber noch keine belastbaren Ergebnisse vor, auch wenn die Insolvenzverwalterin zumindest Ansatzpunkte für Haftungsansprüche sieht.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Auch wenn im Insolvenzverfahren vielleicht noch ein paar Euro abfallen sollten, deutet derzeit vieles darauf hin, dass die Anleger kurz vor einem Totalverlust stehen. Um dies zu vermeiden, können sie aber auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht ziehen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können z.B. auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können beispielsweise dann entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden und ihnen die Risiken ihrer Kapitalanlage verschwiegen oder nur unzureichend erläutert wurden. Sollten sich die Verdachtsmomente gegen den ehemaligen German Pellets Chef und andere erhärten, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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