redaktionell
Dieses Verzeichnis ist eine Zusammenstellung aus dem Legal Knowledge Graph; jeder Eintrag führt zu seiner Seite mit eigenem Provenienz-Ausweis.
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- Legal Knowledge Graph (ra.de)
- Herkunft
- redaktionell — Auswahl und Ordnung dieser Fläche sind redaktionell; die verzeichneten Inhalte tragen ihre Herkunft (amtlich/redaktionell) jeweils selbst aus.
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Die Bände stammen aus dem Verlagsverzeichnis von ra.de, Rechtsgebiete, Normen und Entscheidungen aus dem Legal Knowledge Graph. Wie Lage und Abstand berechnet werden ›
22 Bände im Bild — nach Reihe, mit Rechtsgebieten und Quellen
Schriften zur digitalen Rechtserkenntnis
- Recht, das rechnet
Berufsrecht · Insolvenz- und Sanierungsrecht · Kosten- und Verguetungsrecht
§ 203 Abs. 3, 4 StGB · § 2 Abs. 1 RDG · § 3 RDG · BGH, 27.11.2019 – VIII ZR 285/18 · BGH, 09.09.2021 – I ZR 113/20
- Zugang, der trägt
Verbraucherrecht · Mietrecht
§ 2 Abs. 1 RDG · § 3 RDG · Art. 20 Abs. 3 GG · § 4a Abs. 1 RVG · BGH, 27.11.2019 – VIII ZR 285/18 · BVerfG, 24.03.2011 – 1 BvR 2493/10
- Das eingehegte Gesetz
Urheberrecht · Verfassungsrecht · Verwaltungsrecht
- Im Namen des Volkes, ohne Namen
Verfassungsrecht · Verwaltungsrecht · Medienrecht
§ 5 Abs. 1 UrhG · § 299 Absatz 2 ZPO · BGH, 21.05.2026 – V ZB 90/25
Lern-Comics
- Coro One Sky
Ausgaben: Arabisch · Englisch · Französisch · Italienisch
- Samirs Brief
Ausgaben: Arabisch · Englisch · Französisch · Italienisch
- Erklär-Comics
Ausgaben: Arabisch · Englisch · Französisch · Italienisch
Schriften zur Sprachbildung mit Film und Musik
- Sprache, die bleibt
Ausgaben: Arabisch · Englisch · Italienisch
Einzeltitel
Diamond OA · Berlin
ra.de Verlag · Für Promovierende und Autoren
Ihre Arbeit verdient Leser. Wir geben ihr einen Ort.
Sie haben promoviert oder ein Buch geschrieben? Beim ra.de Verlag erscheint Ihre Arbeit im Diamond Open Access — für Sie kostenlos, für jeden Leser frei, mit eigener ISBN und einer Seite, die man zitieren kann. Wir wissen, dass die Promotionsordnung das erste Hindernis ist. Deshalb haben wir achtzehn davon gelesen und sagen Ihnen in einer Minute, was Ihre verlangt.
Was Sie bekommen
- Keine Kosten — kein Druckkostenzuschuss, keine Gebühr, keine versteckte Rechnung. Warum das geht, erklärt Band 9 in Kapitel 13.
- Eine eigene ISBN aus unserem Verlagsblock, je Band ausdrücklich vergeben — Ihre Arbeit ist damit ein Buch, nicht eine Datei.
- Geprüfte Auskunft statt Versprechen: Wir haben achtzehn Promotionsordnungen gelesen und sagen Ihnen, ob Ihre Pflicht bei uns erfüllt ist — oder wo Sie sie erfüllen und was wir zusätzlich für Sie tun.
- Online lesbar, als PDF, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke — und mit einer Adresse je Kapitel, die man in einer Fußnote weitergeben kann.
- VG Wort — wird Ihre Arbeit gelesen, können Sie Tantiemen erhalten. Sie bleiben Urheber, wir nehmen Ihnen kein Recht ab.
- Eine Verlagsbescheinigung für Ihr Promotionsamt, am Tag des Erscheinens.
So läuft es — in vier Schritten
- Prüfen. Wählen Sie Ihre Fakultät, und wir sagen Ihnen, was Ihre Ordnung verlangt — mit dem zitierten Wortlaut, nicht mit unserer Meinung. Eine Minute.
- Einreichen. Ihre Arbeit als PDF, dazu Titel, Universität, Gutachter, Jahr und die gewünschte Reihe. Sie müssen nichts umformatieren.
- Aufnahme. Der Herausgeber der Reihe liest die Arbeit und sagt Ihnen, ob sie erscheint. Dann kümmern wir uns um Impressum, ISBN, Lektorat und die Meldung an die Nationalbibliothek.
- Erscheinen. Ihre Arbeit geht online, als Seite und als PDF. Sie erhalten die Bescheinigung, die ISBN und die dauerhafte Adresse — alles, was Ihr Promotionsamt sehen will.
Ehrlich gesagt: Die meisten Ordnungen führen den elektronischen Weg über den Server Ihrer eigenen Universitätsbibliothek. Dort erfüllen Sie Ihre Pflicht — kostenlos und in wenigen Tagen. Bei uns erscheint Ihre Arbeit dann zusätzlich: mit ISBN, eigener Seite und Lesern. Was Ihre Fakultät genau anerkennt, entscheidet sie selbst; wir geben Ihnen alles mit, was sie dafür braucht.
Ihre Arbeit erscheint unter CC BY 4.0: Jeder darf sie lesen und weitergeben, muss Sie aber nennen. Sie bleiben Urheber und behalten alle Rechte. Den Publikationsvertrag zeigen wir Ihnen vor dem Absenden — Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht gelesen haben.
Für Fachanwältinnen und Fachanwälte
Beiträge erscheinen bei uns mit Fachgebiet, angegebenem Bearbeitungszeitraum und Ihrer Erklärung, dass der Beitrag Ihr eigenes Werk ist. Das sind die Angaben, die Rechtsanwaltskammern für die Anerkennung einer Publikation nach § 15 Abs. 1 FAO regelmäßig verlangen. Ob und in welchem Umfang eine Publikation Ihre Fortbildungspflicht erfüllt, entscheidet Ihre Kammer: die Kammern legen § 15 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 FAO unterschiedlich aus, und § 15 Abs. 3 FAO verlangt je Fachgebiet mindestens 15 Zeitstunden.
Wir haben ein Buch darüber geschrieben
Was Promotionsordnungen wirklich anordnen, was jede Alternative kostet, warum der Druckkostenzuschuss ein Relikt ist und was eine Netzpublikation von der Nationalbibliothek verlangt — Band 9 unserer Reihe geht dem nach, mit achtzehn Ordnungen im Anhang. Sie können es hier lesen, kostenlos, wie alle unsere Bände.
Band 9 lesen: Die elektronische Dissertation →Fragen? Wir antworten.
Schreiben Sie uns, bevor Sie einreichen — zum Beispiel, wenn Ihre Fakultät noch nicht in unserer Liste steht oder wenn Teile Ihrer Arbeit schon erschienen sind. Beides klären wir gern.
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