Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Feb. 2017 - M 7 K 15.5775
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Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Feb. 2017 - M 7 K 15.5775 zitiert 18 §§.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 154
(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens.
(2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
(3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, we
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 113
(1) Soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht den Verwaltungsakt und den etwaigen Widerspruchsbescheid auf. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag au
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 167
(1) Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, gilt für die Vollstreckung das Achte Buch der Zivilprozeßordnung entsprechend. Vollstreckungsgericht ist das Gericht des ersten Rechtszugs.
(2) Urteile auf Anfechtungs- und Verpflichtungskl
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 117
(1) Das Urteil ergeht "Im Namen des Volkes". Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgr
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen G
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Betäubungsmittelgesetz - BtMG
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung - EUV
Strafprozeßordnung - StPO | § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren
Strafprozeßordnung - StPO | § 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein
Strafprozeßordnung - StPO | § 203 Eröffnungsbeschluss
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV 1998 | § 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
(1) Substitution im Sinne dieser Verordnung ist die Anwendung eines Substitutionsmittels. Substitutionsmittel im Sinne dieser Verordnung sind ärztlich verschriebene Betäubungsmittel, die bei einem opioidabhängigen Patienten im Rahmen eines Therapieko
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV
Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 2 Sonstige Begriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff: a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearb
Strafprozeßordnung - StPO | § 483 Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens
(1) Gerichte, Strafverfolgungsbehörden einschließlich Vollstreckungsbehörden, Bewährungshelfer, Aufsichtsstellen bei Führungsaufsicht und die Gerichtshilfe dürfen personenbezogene Daten in Dateisystemen verarbeiten, soweit dies für Zwecke des Strafve
Strafprozeßordnung - StPO | § 484 Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren; Verordnungsermächtigung
(1) Strafverfolgungsbehörden dürfen für Zwecke künftiger Strafverfahren 1. die Personendaten des Beschuldigten und, soweit erforderlich, andere zur Identifizierung geeignete Merkmale,2. die zuständige Stelle und das Aktenzeichen,3. die nähere Bezeich
Strafprozeßordnung - StPO | § 481 Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke
(1) Die Polizeibehörden dürfen nach Maßgabe der Polizeigesetze personenbezogene Daten aus Strafverfahren verwenden. Zu den dort genannten Zwecken dürfen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte an Polizeibehörden personenbezogene Daten aus Strafverfahre
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2015 - 10 C 14.1180
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
I.
Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7. Mai 2014 wird dem Kläger für seine Klage auf Löschung von fünf näher bezeichneten, im IGVP gespeicherten personenbezogenen Daten Prozesskoste
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 10 CE 14.1798
bei uns veröffentlicht am 19.01.2015
Tenor
I. Die Verfahren 10 CE 14.1798 und 10 C 14.1799 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächti
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Juni 2010 - 6 C 5/09
bei uns veröffentlicht am 09.06.2010
Tatbestand
1
Der im Jahr 1987 geborene Kläger begehrt die Löschung von personenbezogenen Daten aus der Datei "Gewalttäter Sport", die in das polizeiliche Informationssys