Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - IV ZR 255/17
Gericht
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
Richter
Frau Barbara Mayen, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
Frau Marion Harsdorf-Gebhardt, Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
Frau Dr. Heike Bußmann, Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
Frau Dr. Annette Brockmöller, Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
ra.de-Urteilsbesprechung zu Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - IV ZR 255/17
Urteilsbesprechung schreiben0 Urteilsbesprechungen zu Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - IV ZR 255/17
Referenzen - Gesetze
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - IV ZR 255/17 zitiert 27 §§.
Gesetz über den Lastenausgleich
Lastenausgleichsgesetz - LAG
Zivilprozessordnung - ZPO | § 256 Feststellungsklage
(1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverh
Gesetz über den Versicherungsvertrag
Versicherungsvertragsgesetz - VVG
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung
(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Handelsgesetzbuch - HGB | § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe
(1) Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2) oder von mittelgroßen Personenhandels
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 12 Versicherungsperiode
Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 5 Abweichender Versicherungsschein
(1) Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag des Versicherungsnehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind und der Versicherungsnehmer nicht i
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 12 Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen
(1) Jede Änderung der in § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Bestandteile des Geschäftsplans eines Erstversicherungsunternehmens, jede Erweiterung seines Geschäftsbetriebs auf ein Gebiet außerhalb der Mitglied- und Vertragsstaaten sowie die Unterne
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 204 Tarifwechsel
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und d
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 205 Kündigung des Versicherungsnehmers
(1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegange
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung
(1) Bei einer Krankenversicherung, bei der die Prämie nach Art der Lebensversicherung berechnet wird, kann der Versicherer nur die entsprechend den technischen Berechnungsgrundlagen nach den §§ 146, 149, 150 in Verbindung mit § 160 des Versicherungsa
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 172 Leistung des Versicherers
(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, s
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 11 Versagung und Beschränkung der Erlaubnis
(1) Die Aufsichtsbehörde versagt die Erlaubnis, wenn1.nach dem Geschäftsplan und den nach § 9 Absatz 2 bis 4 vorgelegten Unterlagen die Verpflichtungen aus den Versicherungen nicht genügend als dauernd erfüllbar dargetan sind,2.Tatsachen vorliegen, d
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 155 Prämienänderungen
(1) Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 81 Berechnung der Matching-Anpassung
Die Matching-Anpassung nach § 80 ist für jede Währung nach folgenden Grundsätzen zu berechnen:1.die Matching-Anpassung entspricht der Differenz zwischena)dem effektiven Jahreszinssatz, der als konstanter Abzinsungssatz berechnet wird, der angewandt a
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 294 Aufgaben
(1) Hauptziel der Beaufsichtigung ist der Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstigten von Versicherungsleistungen.
(2) Die Aufsichtsbehörde überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer rechtlichen A
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 138 Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung
(1) Die Prämien in der Lebensversicherung müssen unter Zugrundelegung angemessener versicherungsmathematischer Annahmen kalkuliert werden und so hoch sein, dass das Lebensversicherungsunternehmen allen seinen Verpflichtungen nachkommen und insbesonde
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 160 Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung1.die versicherungsmathematischen Methoden zur Berechnung der Prämien einschließlich der Prämienänderunge
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 5 Freistellung von der Aufsicht
(1) Die Aufsichtsbehörde kann Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die nicht eingetragen zu werden brauchen, von der laufenden Aufsicht nach diesem Gesetz freistellen, wenn nach der Art der betriebenen Geschäfte und den sonstigen Umständen eine
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 157 Treuhänder in der Krankenversicherung
(1) Zum Treuhänder darf nur bestellt werden, wer zuverlässig, fachlich geeignet und von dem Versicherungsunternehmen unabhängig ist, insbesondere keinen Anstellungsvertrag oder sonstigen Dienstvertrag mit dem Versicherungsunternehmen oder einem mit d
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicher
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 163 Prämien- und Leistungsänderung
(1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn 1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,2. die nach den
VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV | § 6 Informationspflichten während der Laufzeit des Vertrages
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Versicherungsvertrages folgende Informationen mitzuteilen: 1. jede Änderung der Identität oder der ladungsfähigen Anschrift des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung
Krankenversicherungsaufsichtsverordnung - KVAV
Krankenversicherungsaufsichtsverordnung - KVAV | § 17 Vorlagefristen
(1) Spätestens vier Monate nach dem Ende des Beobachtungszeitraumes hat das Versicherungsunternehmen die kommentierte Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen nach § 155 Absatz 3 Satz 2 des Versicherungsaufsic
Referenzen - Urteile
Urteil einreichenBundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - IV ZR 255/17 zitiert oder wird zitiert von 14 Urteil(en).
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - IV ZR 255/17 zitiert 14 Urteil(e) aus unserer Datenbank.
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2013 - II ZR 74/12
bei uns veröffentlicht am 23.04.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 74/12 Verkündet am: 23. April 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02
bei uns veröffentlicht am 16.06.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 117/02 Verkündet am: 16. Juni 2004 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ VVG § 178g; VAG §
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - VIII ZR 79/15
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 79/15 Verkündet am: 6. April 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B
Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2005 - IV ZR 82/04
bei uns veröffentlicht am 28.09.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 82/04 Verkündet am: 28. September 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _____________________ BGB §
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2005 - IV ZR 162/03
bei uns veröffentlicht am 12.10.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 162/03 Verkündet am: 12. Oktober 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ VVG § 172 Abs. 2
Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2016 - VIII ZR 241/15
bei uns veröffentlicht am 05.10.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 241/15 Verkündet am: 5. Oktober 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2017 - IV ZR 551/15
bei uns veröffentlicht am 08.11.2017
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 551/15 Verkündet am: 8. November 2017 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2017 - XI ZR 456/16
bei uns veröffentlicht am 10.10.2017
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 456/16 Verkündet am: 10. Oktober 2017 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 543 Abs.
Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 21. Feb. 2017 - XI ZR 467/15
bei uns veröffentlicht am 21.02.2017
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. September 2015 aufgehoben.
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2016 - VI ZR 506/14
bei uns veröffentlicht am 19.04.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 506/14 Verkündet am: 19. April 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2015 - IV ZR 272/15
bei uns veröffentlicht am 09.12.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 272/15 Verkündet am: 9. Dezember 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 203 A
Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2015 - IV ZR 513/14
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 513/14 Verkündet am: 11. November 2015 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14
bei uns veröffentlicht am 29.07.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR384/14 Verkündet am: 29. Juli 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG a.F. § 5a
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14
bei uns veröffentlicht am 29.07.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR448/14 Verkündet am: 29. Juli 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG a.F. § 5a