Zivilprozessordnung - ZPO | § 149 Aussetzung bei Verdacht einer Straftat
(1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen.
(2) Das Gericht hat die Verhandlung auf Antrag einer Partei fortzusetzen, wenn seit der Aussetzung ein Jahr vergangen ist. Dies gilt nicht, wenn gewichtige Gründe für die Aufrechterhaltung der Aussetzung sprechen.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 149 ZPO
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Erbrecht: Als "Vollmacht" bezeichnetes Schriftstück kann Testament sein
30.01.2018
Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung
30.10.2011
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10

Referenzen - Gesetze | § 149 ZPO
§ 149 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 149 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Zivilprozessordnung.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 150 Aufhebung von Trennung, Verbindung oder Aussetzung
Das Gericht kann die von ihm erlassenen, eine Trennung, Verbindung oder Aussetzung betreffenden Anordnungen wieder aufheben. § 149 Abs. 2 bleibt unberührt.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2009 - VI ZB 58/08
bei uns veröffentlicht am 17.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 58/08 vom 17. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 149 Setzt das Gericht die Verhandlung eines Zivilrechtsstreits gemäß § 149 Abs. 1 ZPO bis zur Erledigung
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2005 - II ZB 30/04
bei uns veröffentlicht am 12.12.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 30/04 vom 12. Dezember 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 252, 91, 97 a) Soweit die Aussetzung eines Verfahrens in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, kann d
Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2019 - VI ZR 486/18
bei uns veröffentlicht am 30.07.2019
Berichtigt durch Beschluss vom 14.10.2019 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Teilversäumnis- und Schlussurteil VI ZR 486/18 Verkündet am
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2010 - IX ZR 17/08
bei uns veröffentlicht am 21.01.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 17/08 vom 21. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape am
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2008 - 3 StR 28/08
bei uns veröffentlicht am 09.04.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 28/08 vom 9. April 2008 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 9. April 2008 gemäß
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2010 - IX ZB 100/10
bei uns veröffentlicht am 14.06.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 100/10 vom 14. Juni 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Dr. Pape
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2015 - IX ZB 47/15
bei uns veröffentlicht am 08.09.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB47/15 vom 8. September 2015 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Grupp, die Richterin Möhring
Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2000 - V ZR 425/98
bei uns veröffentlicht am 07.07.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 425/98 Verkündet am: 7. Juli 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - IV ZR 204/10
bei uns veröffentlicht am 27.06.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 204/10 IV ZR 115/11 vom 27. Juni 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterinnen Harsdorf-Gebha
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - IV ZR 115/11
bei uns veröffentlicht am 27.06.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 204/10 IV ZR 115/11 vom 27. Juni 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterinnen Harsdorf-Gebha
Oberlandesgericht München Zwischenurteil, 16. März 2016 - 15 U 2342/15 Rae
bei uns veröffentlicht am 16.03.2016
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 03.06.2015, Az. 4 O 21208/14, aufgehoben:
2. Die deutschen Gerichte sind international zuständig.
3. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbeh
Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 19. Sept. 2018 - Vf. 1-VI-18
bei uns veröffentlicht am 19.09.2018
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.
Gründe
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 24. November 2017 Az. 072 S 1753/17, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Urteil d
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2018 - 13a C 18.954
bei uns veröffentlicht am 22.08.2018
Tenor
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. April 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Klägerin wendet sich mit ihrer am Verwaltungsgericht Augsbu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2016 - 3 C 15.2578
bei uns veröffentlicht am 03.03.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 6. November 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
Die Klägerin verfolgt mit ihrer Klage vom 30. Dezember
Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 11. Nov. 2015 - 5 U 115/15
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
Gründe
Oberlandesgericht Bamberg
Az.: 5 U 115/15
1 O 180/07 LG Aschaffenburg
In dem Rechtsstreit
...
- Klägerin und Antragstellerin -
Prozessbevollmächtigte: ...
gegen
...
- Beklagte und Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte: ...
wegen
Oberlandesgericht München Zwischenurteil, 16. März 2016 - 15 U 2341/15 Rae
bei uns veröffentlicht am 16.03.2016
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 09.06.2015, Az. 4 O 7565/14, aufgehoben.
2. Die deutschen Gerichte sind international zuständig.
3. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbeha
Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 10. Juni 2015 - 12 O 5884/14
bei uns veröffentlicht am 10.06.2015
Gründe
Landgericht Nürnberg-Fürth
Az.: 12 O 5884/14
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
W. Barbara, ...
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... Erlangen, Gz.: ...
gegen
1) K. Bauplanung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsfü
Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Mai 2018 - 23 U 528/17
bei uns veröffentlicht am 17.05.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 13.01.2017, Az. 22 O 17219/15, samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.
2. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch übe
Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Mai 2018 - 23 U 583/17
bei uns veröffentlicht am 17.05.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.01.2017, Az. 22 O 24052/14, samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.
2. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über d
Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Aug. 2017 - 13 W 1171/17
bei uns veröffentlicht am 22.08.2017
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 15.05.2017, Az. 35 O 5398/15, aufgehoben.
Gründe
I.
Der Beklagte zu 3) wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschlus
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2014 - 11 C 14.218
bei uns veröffentlicht am 10.06.2014
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger sein Prozesskostenhilfebegehren für eine Klage auf Erteilung einer beantragten Fahrerlaubnis weiter.
Ihm war mit Bescheid vom 11. Juni 2007 die Fahrerl
Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Jan. 2018 - 20 U 518/17
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Teil-Endurteil des Landgerichts München I vom 13. Januar 2017, Az. 22 O 4394/15, samt dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben, soweit die Klage gegen den Beklagten zu 3) abgewiesen wurde. Die Aufheb
Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Jan. 2018 - 20 U 1081/17
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23. Februar 2017, Az. 32 O 9299/15, samt dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben, soweit die Klage gegen den Beklagten zu 3) abgewiesen wurde. Die Aufhebung umf
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 15. Juli 2015 - 12 W 1374/15
bei uns veröffentlicht am 15.07.2015
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Ansbach vom 22.05.2015 (Az. 5 HK O 523/09) in Ziffer I abgeändert. Hinsichtlich der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen der Beklagten - soweit diese auf
Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Jan. 2018 - 20 U 526/17
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.01.2017, Az. 22 O 9419/15, samt dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben. Der Rechtsstreit wird im Umfang der Aufhebung zur weiteren Verhandlung und Entscheid
Oberlandesgericht München Endurteil, 15. Juli 2015 - 20 U 2958/14
bei uns veröffentlicht am 15.07.2015
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 26.06.2014, Az. 22 O 412/04, aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Land
Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Nov. 2016 - 3 U 4760/15
bei uns veröffentlicht am 09.11.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein in Ziffer I. und II. wie folgt abgeändert:
1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 25.10.1991 (Az.: 7 O 1050/91) sowie aus
Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Jan. 2018 - 20 U 516/17
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13. Januar 2017, Az. 22 O 4104/15, samt dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben. Der Rechtsstreit wird im Umfang der Aufhebung zur weiteren Verhandlung und Entsc
Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Jan. 2018 - 20 U 1107/17
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23. Februar 2017, Az. 32 O 5692/15, samt dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben, soweit die Klage gegen den Beklagten zu 3) abgewiesen wurde. Die Aufhebung umfa
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Feb. 2014 - 10 K 13.2911
bei uns veröffentlicht am 20.02.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des v
Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 27. Juni 2017 - Vf. 42-VI-16
bei uns veröffentlicht am 27.06.2017
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.
Gründe
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts München vom 28. März 2012 (in der Fassung des Beschlusses vom 6. Juni 2012) Az. 213 C 17194/11, durch da
Landgericht Augsburg Beschluss, 24. Nov. 2017 - 072 S 1753/17
bei uns veröffentlicht am 24.11.2017
Tenor
1. Der Beklagte und Widerkläger ist des von ihm eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 28.04.2017, Aktenzeichen 2 C 848/15, wird zurück
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2014 - 6 ZB 14.97
bei uns veröffentlicht am 03.03.2014
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. Dezember 2013 - RO 4 K 13.1382 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
De
Landgericht München I Endurteil, 18. Jan. 2018 - 12 O 3989/17
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird a
Landgericht München I Schlussurteil, 13. Jan. 2017 - 22 O 22696/14
bei uns veröffentlicht am 13.01.2017
Tenor
1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen.
2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3).
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11
Landgericht München I Beschluss, 13. Jan. 2017 - 22 O 4104/15
bei uns veröffentlicht am 13.01.2017
Tenor
1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen.
2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3).
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11
Landgericht München I Teilurteil, 24. Apr. 2017 - 10 HK O 13993/16
bei uns veröffentlicht am 24.04.2017
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 29.607,82 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 25.07.2016 zu bezahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt,
dem Kläger Auskunft über die Anzahl der ta
Landgericht München I Teilendurteil, 13. Jan. 2017 - 22 O 4394/15
bei uns veröffentlicht am 13.01.2017
Tenor
1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen.
2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3). Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten.
3. D
Amtsgericht München Urteil, 19. Nov. 2015 - 432 C 8687/15
bei uns veröffentlicht am 19.11.2015
Tenor
1. Das Versäumnisurteil vom 08.05.2015 wird aufrechterhalten.
2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen darf der Beklagte die weitere Voll
Landgericht München I Teilendurteil, 13. Jan. 2017 - 22 O 9419/15
bei uns veröffentlicht am 13.01.2017
Tenor
1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen.
2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3). Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten.
3. D
Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Feb. 2016 - 25 W 1915/15
bei uns veröffentlicht am 15.02.2016
Tenor
I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 24. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 25.09.2015, Az. 24 O 12133/15, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zu vollstreckende Betrag CHF 69.000,00 u
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2018 - VI ZB 52/16
bei uns veröffentlicht am 24.04.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 52/16 vom 24. April 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 149 § 149 Abs. 1 ZPO ermöglicht die Aussetzung eines Zivilverfahrens auch dann, wenn bereits vor dem Zivi
Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15
bei uns veröffentlicht am 29.06.2017
Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2015 - 16 Sa 459/14 - aufgehoben.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Mai 2017 - 2 S 1826/16
bei uns veröffentlicht am 10.05.2017
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. November 2010 - 12 K 4719/09 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand 1 De
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2017 - IX ZB 19/16
bei uns veröffentlicht am 06.04.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 19/16 vom 6. April 2017 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Lugano-Übk II Art. 34 Nr. 1 Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, die auf e
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 30. Juni 2015 - 12 U 123/13
bei uns veröffentlicht am 30.06.2015
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 22.03.2013 - Az. 4 O 197/12 - abgeändert und wie folgt gefasst:
(1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Auslagenvorschuss in Höhe von 23.448,52 Eur
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 25. Juni 2015 - 22 U 166/14
bei uns veröffentlicht am 25.06.2015
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.11.2014 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläuf
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 08. Mai 2015 - 7 K 877/14
bei uns veröffentlicht am 08.05.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2.
Tatbestand1 Der Kläger wendet sich gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl 2013 in W.2 Am 10.1
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. März 2015 - 2 U 102/14
bei uns veröffentlicht am 26.03.2015
Tenor
I. Die Berufungen der Berufungsklägerinnen gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. März 2014 (Az.: 28 O 183/13), berichtigt durch Beschluss vom 01. August 2014, werden,
z u r ü c k g e w i e s e n.
Landgericht Hamburg Beschluss, 24. März 2015 - 328 O 427/14
bei uns veröffentlicht am 24.03.2015
Tenor
Die Verhandlung wird bis zur Erledigung des beim Landgericht F. gegen die Beklagten geführten Verfahrens ausgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 149 ZPO.
Der Kläger beteiligte sich am 25.03.2011 mit einem Zeichnungsbetrag in Höhe v