Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG 2021 | § 1 Zollfahndungsdienst

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Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter Inhaltsverzeichnis

Der Zollfahndungsdienst besteht aus dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämtern. Das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter nehmen die ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse als Behörden des Zollfahndungsdienstes wahr.

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published on 31/03/2016 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 439.950,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der am …1966 gebor
published on 17/09/2015 00:00

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 15.1435 und 10 C 15.1434 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller und Kläger trägt die Kosten der Beschwerdeverfah
published on 28/11/2018 00:00

Tenor I. Die Sicherstellungsverfügung vom 1. Juni 2016 des Zollfahndungsamts München in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Zollkriminalamts vom 28. November 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens
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