Wehrstrafgesetz - WStrG | § 7 Selbstverschuldete Trunkenheit

(1) Selbstverschuldete Trunkenheit führt nicht zu einer Milderung der angedrohten Strafe, wenn die Tat eine militärische Straftat ist, gegen das Kriegsvölkerrecht verstößt oder in Ausübung des Dienstes begangen wird.

(2) Der Trunkenheit steht ein Rausch anderer Art gleich.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 3 StR 63/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 63/15 vom 20. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen Totschlags ECLI:DE:BGH:2016:201216B3STR63.15.0 Dem Großen Senat für Strafsachen wird gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Aug. 2004 - 5 StR 93/04

bei uns veröffentlicht am 17.08.2004

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 21 Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf zu verantwortender Trunkenheit, spricht dies in der Regel gegen eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, wenn

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2015 - 3 StR 63/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 6 3 / 1 5 vom 15. Oktober 2015 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 15. Oktober 2015 beschloss

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - GSSt 3/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS GSSt 3/17 vom 24. Juli 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja StGB §§ 21, 49 Abs. 1 Im Rahmen der bei der tatgerichtlichen Ermessensentscheidung über die Strafrahmenverschiebung