Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 12 Veräußerungsbeschränkung

(1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf.

(2) Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund versagt werden. Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann dem Wohnungseigentümer darüber hinaus für bestimmte Fälle ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung eingeräumt werden.

(3) Ist eine Vereinbarung gemäß Absatz 1 getroffen, so ist eine Veräußerung des Wohnungseigentums und ein Vertrag, durch den sich der Wohnungseigentümer zu einer solchen Veräußerung verpflichtet, unwirksam, solange nicht die erforderliche Zustimmung erteilt ist. Einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung steht eine Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter gleich.

(4) Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass eine Veräußerungsbeschränkung gemäß Absatz 1 aufgehoben wird. Ist ein Beschluss gemäß Satz 1 gefasst, kann die Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch gelöscht werden. § 7 Absatz 2 gilt entsprechend.

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WEG: Haftung des Gesellschafters für Beitragsrückstände

24.03.2016

Streitigkeiten über die persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen.
Immobilienrecht

WEG: Unterteilung von Wohneigentum ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

09.04.2015

Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich unzulässig und können nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb sein.
Immobilienrecht

Zwangsvollstreckungsrecht: Zum Sonderkündigungsrecht einer Wohnungseigentumseinheit

05.02.2014

Ein Sonderkündigungsrecht kann dem Ersteher auch bei einem Wohnungseigentum als Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und vermieteten Objekts zustehen.
Zwangsvollstreckung

WEG: Zur Klagebefugnis bei unwirksamen Erwerb des Wohnungseigentums

07.09.2012

nur der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechten und Pflichten-BGH vom 20.07.12-Az:V ZR 241/11
Immobilienrecht

WEG: Zum Formerfordernis einer Teilungserklärung

06.06.2012

ein Wohnungseigentümer kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen-BGH: Urteil vom 30.03.12-Az:V ZR 178/11
Immobilienrecht

WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar

26.01.2012

Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wohnungsgrundbuchverfügung - WoEigVfg | § 3


(1) Im Bestandsverzeichnis sind in dem durch die Spalte 3 gebildeten Raum einzutragen:a)der in einem zahlenmäßigen Bruchteil ausgedrückte Miteigentumsanteil an dem Grundstück;b)die Bezeichnung des Grundstücks nach den allgemeinen Vorschriften; besteh
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung


Fehlt eine nach § 12 erforderliche Zustimmung, so sind die Veräußerung und das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen wirksam, wenn die Eintragung der Veräußerung oder einer Auflassungsvormerkung in das Grun

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 7 Grundbuchvorschriften


(1) Im Fall des § 3 Absatz 1 wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränku

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 35 Veräußerungsbeschränkung


Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass der Berechtigte zur Veräußerung des Dauerwohnrechts der Zustimmung des Eigentümers oder eines Dritten bedarf. Die Vorschriften des § 12 gelten in diesem Fall entsprechend.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 7 Grundbuchvorschriften


(1) Im Fall des § 3 Absatz 1 wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränku

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - V ZR 188/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 188/18 vom 7. Februar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:070219BVZR188.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen P

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2013 - V ZB 94/12

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/12 vom 13. Juni 2013 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juni 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. Schmidt-Räntsch,

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2012 - V ZR 241/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND VERSÄUMNISURTEIL V ZR 241/11 Verkündet am: 20. Juli 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2011 - V ZR 253/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 253/10 Verkündet am: 28. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2005 - III ZR 387/04

bei uns veröffentlicht am 28.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 387/04 vom 28. April 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 652 Abs. 1; WoVermittG §§ 1, 2 Ein Fall "unechter Verflechtung" aufgrund eines institutionellen Interesse

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2012 - V ZB 2/12

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 2/12 vom 11. Oktober 2012 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 12 Abs. 1, 3; BGB § 878 Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2005 - V ZB 32/05

bei uns veröffentlicht am 02.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 32/05 vom 2. Juni 2005 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 10 Abs. 1 a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des ge

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2019 - V ZR 188/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 188/18 Verkündet am: 18. Oktober 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2007 - V ZB 18/07

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/07 vom 14. Juni 2007 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB § 928 Abs. 1 Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig. BGH, Beschl. v.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - V ZR 187/03

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 187/03 vom 22. Januar 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO (2002) § 531 Abs. 2 Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Ta

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2011 - V ZR 166/10

bei uns veröffentlicht am 13.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 166/10 Verkündet am: 13. Mai 2011 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 134/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12; BGB § 183 Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußer

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 94/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/16 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1069 Abs. 1; WEG §§ 35, 42 a) Zu den nach § 1069 Abs. 1 BGB auf die Bestellung eines Nießbrauchs an

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 139/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 139/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache ECLI:DE:BGH:2018:061218BVZB139.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinn

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2018 - V ZR 229/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 229/17 vom 28. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:280918BVZR229.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. September 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2013 - XII ZR 113/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 113/12 Verkündet am: 30. Oktober 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2013 - V ZR 269/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 269/12 vom 21. November 2013 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. Schmidt-Rä

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2003 - III ZR 287/02

bei uns veröffentlicht am 06.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 287/02 Verkündet am: 6. Februar 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 652, 328

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2012 - V ZR 178/11

bei uns veröffentlicht am 30.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 178/11 Verkündet am: 30. März 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2012 - V ZR 211/11

bei uns veröffentlicht am 27.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 211/11 Verkündet am: 27. April 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12, § 25 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2000 - V ZB 58/99

bei uns veröffentlicht am 20.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 58/99 vom 20. September 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG §§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1, 23 Abs. 1 und Abs. 4 a) Ein Sondernutzung

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Okt. 2018 - 34 Wx 10/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 3. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.120 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 31. Aug. 2015 - 15 W 788/15

bei uns veröffentlicht am 31.08.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 15 W 788/15 Beschluss vom 31.08.2015 S…-3… AG Nürnberg 15. Zivilsenat In Sachen Gemarkung: S., Blatt 3… AG Nürnberg Beteiligte: 1)

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2016 - 34 Wx 305/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 bildet die Gemeinschaft der Wohnungs-

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juli 2015 - 34 Wx 137/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 137/15 Kost Beschluss vom 17.7.2015 AG München - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: I. II. III. In der Kostensache Beteiligte: ... w

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Sept. 2016 - 34 Wx 191/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Memmingen - Grundbuchamt - vom 4. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - 34 Wx 371/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Viechtach - Grundbuchamt - vom 29. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festges

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Jan. 2018 - 34 Wx 304/17

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 5. Juli 2017 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte zu 1 ist als Eigentümer von Wohnungsei

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - 34 Wx 386/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Viechtach - Grundbuchamt vom 13. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird au

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Apr. 2015 - 34 Wx 122/15

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 3. Februar 2015 dahin abgeändert, dass sich die Kosten für die Eintragung der Änderung der Teilungserklärung vom 28. Mai 2014

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2014 - 34 Wx 62/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 5.000 €. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Juni 2016 - 34 Wx 27/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 8. Dezember 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass aus dem Stadtratsbeschluss die Bevollmächtigung zur Erklärun

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Jan. 2014 - 34 Wx 469/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. November 2013 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist Teileigentümerin von zwei Garagen

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2018 - V ZR 25/18

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 25/18 vom 15. November 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 12 Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers,

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2018 - V ZR 229/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 229/17 vom 19. Juli 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGZPO § 21 Nr. 8; WEG § 12 Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers , de

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2018 - V ZR 71/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 71/17 vom 18. Januar 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 49a Abs. 1 Satz 2; WEG § 12 Abs. 3 Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußeru

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 11 U 43/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 13.03.2017 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.286,41

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Nov. 2017 - 12 Wx 54/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Abt. II Nr. 6 des Grundbuchs von S. Blatt ... wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - V ZB 144/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 144/16 vom 29. Juni 2017 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 183, 878; ErbbauRG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Ist als Inhalt des Erbbaurechts vereinbart, dass der Erbbaub

Amtsgericht Bonn Urteil, 22. Juli 2016 - 27 C 160/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 18.03.2016 wird aufrecht erhalten, wobei sich seine Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet. 2.   Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner. 3.   Das Urteil ist vorläufig volls

Landgericht Düsseldorf Urteil, 20. Juli 2016 - 25 S 179/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 24. November 2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Remscheid – 8a C 56/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. St

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Mai 2016 - 15 W 209/16

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, § 84 GBO. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1GRÜNDE: 2Die vom U

Landgericht Hamburg Urteil, 23. Mai 2016 - 325 O 22/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 42.616,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 24.2.2016 zu zahlen. III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt di

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2016 - V ZR 108/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 14. Zivilkammer - vom 15. April 2015 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verwor

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Jan. 2016 - II R 29/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27. März 2014  4 K 1355/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Sept. 2015 - 2 Wx 233/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 12.08.2015 wird die am 11.08.2015 erlassene Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Jülich vom 10.08.2015, MT-467-15, aufgehoben. 1Gründe: 2I. 3Die beiden B

AGJUEL MT-467-15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Förmliche Zwischenverfügung ohne Tenor 1Verfügung: 2 31. Nachstehende Zwischenverfügung an     Notar 4Sehr geehrter Herr Notar XY 5dem oben näher bezeichneten Antrag auf Grundbuchberichtigung dahingehend, dass es zur Veräu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Juli 2015 - 15 W 294/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Lünen ist in der Sache unbegründet. 3Das Grundbuchamt hat d

Landgericht Bonn Urteil, 22. Juni 2015 - 13 O 361/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger ist

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(1) Im Fall des § 3 Absatz 1 wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des...