(1) Die ersuchende Behörde hat der ersuchten Behörde für die Amtshilfe keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Auslagen hat sie der ersuchten Behörde auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 35 Euro übersteigen. Leisten Behörden desselben Rechtsträgers einander Amtshilfe, so werden die Auslagen nicht erstattet.

(2) Nimmt die ersuchte Behörde zur Durchführung der Amtshilfe eine kostenpflichtige Amtshandlung vor, so stehen ihr die von einem Dritten hierfür geschuldeten Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Auslagen) zu.

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Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

25.04.2017

Die Finanzbehörde ist im Zweifel verpflichtet den Zugang von Verwaltungsakten wie dem Rundfunkbescheid nachzuweisen.
Zwangsvollstreckung

Referenzen - Gesetze | § 33 AGG

§ 33 AGG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 33 AGG wird zitiert von 1 anderen §§ im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 8a Grundsätze der Hilfeleistung


(1) Jede Behörde leistet Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Ersuchen Hilfe, soweit dies nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft geboten ist. (2) Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union könn

Referenzen - Urteile | § 33 AGG

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 33 AGG.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2007 - III ZR 20/07

bei uns veröffentlicht am 19.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 20/07 Verkündet am: 19. Juli 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RhPf POG §§ 5, 6

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Mai 2017 - M 4 S7 17.39603

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flücht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2017 - 4 BV 16.346

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. In Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 5. August 2015 wird der Kostenbescheid der Beklagten vom 18. Mai 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Juni 2014 hinsichtlich eines weiteren Teilbetrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2018 - 13 M 17.2487

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Beklagte wendet sich mit der Erinnerung gegen die Nichtberücksichtigung von im Verf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2018 - 6 C 10/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Kosten, die bei der Bekämpfung eines Brandes angefallen sind. Am Nachmittag des 12. März 2014 ve

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Gerichtsbescheid, 28. Okt. 2015 - 8 K 10/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen von der Beklagten geltend gemachten Anspruch auf Kostenerstattung für Veröffentlichungen in den Flurbereinigungsverfahren W. A 14, G. A 143 und G. A 14/A 143. 2 Mit Schreiben vom 17.04.2012

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. März 2015 - 6 K 7535/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 4.327,84 Euro nebst Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. September 2013 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vor

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 26. Mai 2014 - 3 K 198/13

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Tatbestand 1 Im Zusammenhang mit der übereinstimmenden Klage-Erledigungserklärung vom 17. April 2014 werden folgende Hinweise erteilt, und zwar nicht nur den Beteiligten, sondern auch - dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, - der Behörde

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 30. Nov. 2011 - 1 L 93/08

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der vo

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Okt. 2010 - 1 A 10388/10

bei uns veröffentlicht am 25.10.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße vom 18. Januar 2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist w

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 27. Juli 2009 - 1 T 144/09

bei uns veröffentlicht am 27.07.2009

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Betreuungsrichterin beim Amtsgericht S. hat mit Beschluss vom 08.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Mai 2008 - 1 L 166/05

bei uns veröffentlicht am 14.05.2008

Tatbestand 1 Das klagende Land wendet sich gegen den für die Erteilung einer Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erlassenen Gebührenbescheid des Beklagten. 2 Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Mecklenburg-Vorpommern - Außenstel