Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 88 Versicherungswert

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder einen Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 71 AktG.

Oberlandesgericht München Endurteil, 29. Nov. 2018 - 32 U 1497/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.04.2018, Az.: 23 O 12918/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst: (1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.552,27 € nebst Ve

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2018 - VIII ZR 38/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 38/17 Verkündet am: 6. Juni 2018 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - IX ZR 214/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 214/15 Verkündet am: 13. Oktober 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Dez. 2014 - IX R 1/14

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. November 2013  5 K 3146/10 aufgehoben.

Landgericht Bochum Urteil, 07. Nov. 2014 - I-4 O 252/12

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.031,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2010 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Kosten in Höhe von 287,14 EUR freizustellen. Im Übrig

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Apr. 2010 - 7 U 46/10

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

Tenor Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug wirdz u r ü c k g e w i e s e n . Gründe   I. 1 Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug ist unbe