Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 132 Gefahränderung

(1) Der Versicherungsnehmer darf abweichend von § 23 die Gefahr erhöhen oder in anderer Weise ändern und die Änderung durch einen Dritten gestatten. Die Änderung hat er dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

(2) Hat der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung nicht angezeigt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Er ist zur Leistung verpflichtet,

1.
wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen,
2.
wenn die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist oder
3.
soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war.

(3) Der Versicherer ist abweichend von § 24 nicht berechtigt, den Vertrag wegen einer Gefahrerhöhung zu kündigen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 133 Vertragswidrige Beförderung


(1) Werden die Güter mit einem Beförderungsmittel anderer Art befördert als vereinbart oder werden sie umgeladen, obwohl direkter Transport vereinbart ist, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn ausschließlich ein b
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 23 Gefahrerhöhung


(1) Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. (2) Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung


(1) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verlet

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2011 - IV ZR 165/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 165/09 Verkündet am: 18. Mai 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG a.F.

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2000 - II ZR 293/99

bei uns veröffentlicht am 04.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 293/99 Verkündet am: 4. Dezember 2000 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Mai 2015 - 20 U 234/11

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.11.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 584.1

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR288/12 Verkündet am: 14. Mai 2014 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AVB Luftfahrt-Haftp

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