(1) Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.

(2) Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, hat er die Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

(3) Tritt nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers eine Gefahrerhöhung unabhängig von seinem Willen ein, hat er die Gefahrerhöhung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

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Kfz-Kaskoversicherung: Kfz-Brandschaden nach Einbau einer Musikanlage

16.12.2013

Mangelhafte Einbauten stellen im Rahmen der Kraftfahrtversicherung eine Gefahrerhöhung dar, wenn der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit kennt.
Versicherungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 23 VVG 2008

§ 23 VVG 2008 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 23 VVG 2008 wird zitiert von 6 anderen §§ im Versicherungsvertragsgesetz.

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 194 Anzuwendende Vorschriften


(1) Soweit der Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird, sind die §§ 74 bis 80 und 82 bis 87 anzuwenden. Die §§ 23 bis 27 und 29 sind auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden. § 19 Abs. 4 ist auf die Krankenv

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 26 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung


(1) Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 27 Unerhebliche Gefahrerhöhung


Die §§ 23 bis 26 sind nicht anzuwenden, wenn nur eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr vorliegt oder wenn nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung mitversichert sein soll.

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung


(1) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verlet

Referenzen - Urteile | § 23 VVG 2008

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 23 VVG 2008.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2011 - IV ZR 199/10

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 199/10 Verkündet am: 12. Oktober 2011 Bott Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EGVVG Art.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2004 - IV ZR 219/03

bei uns veröffentlicht am 23.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 219/03 Verkündet am: 23. Juni 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsitzenden R

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2002 - IV ZR 91/01

bei uns veröffentlicht am 17.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 91/01 Verkündet am: 17. April 2002 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2007 - IV ZR 102/03

bei uns veröffentlicht am 14.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 102/03 Verkündetam: 14.März2007 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja VVG §§ 6, 61 1. Hat der V

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07

bei uns veröffentlicht am 17.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 43/07 Verkündetam: 17.Juni2009 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 69

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2004 - IV ZR 183/03

bei uns veröffentlicht am 05.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 183/03 Verkündet am: 5. Mai 2004 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein _____________________ VVG §§ 2

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Feb. 2006 - IV ZR 205/04

bei uns veröffentlicht am 08.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 205/04 Verkündetam: 8.Februar2006 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja __________

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 229/09 Verkündetam: 16.Juni2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG (

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2012 - IV ZR 1/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 1/11 Verkündet am: 9. Mai 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 313

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2005 - IV ZR 18/04

bei uns veröffentlicht am 16.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 18/04 Verkündet am: 16. Februar 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein _____________________ VVG

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11

bei uns veröffentlicht am 20.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 150/11 vom 20. Juni 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - IV ZR 152/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 152/16 vom 11. Januar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:110117BIVZR152.16.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter Dr. Karczewski, die Rich

Landgericht Bonn Urteil, 28. Okt. 2016 - 1 O 110/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Bonn – 1 OH 7/15 – werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 14. Apr. 2016 - 4 U 26/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 09. März 2015 nebst dem zugrunde liegenden Verfahren mit Ausnahme der bis zum 22. Dezember 2014 einschließlich durchgeführten Beweisaufnahme au

Oberlandesgericht Köln Urteil, 20. Okt. 2015 - 9 U 200/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.11.2014 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln  - 20 O 467/12 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Dieses und das angefochtene Urteil sind

Oberlandesgericht Köln Urteil, 18. Aug. 2015 - 9 U 120/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.6.2014 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 12/14 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohn

Amtsgericht Mannheim Urteil, 22. Mai 2015 - 3 C 308/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des AG Mannheim vom 11.12.2014 bleibt aufrecht erhalten. 2. Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand   1 Die Klägerin ma

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Nov. 2014 - 20 U 261/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vol

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Sept. 2014 - IV ZR 322/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR322/13 Verkündet am: 10. September 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 23 Abs. 1, § 26 Abs

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 30. Juni 2009 - 12 U 6/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2009

Tenor 1. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2008 - 8 O 474/07 - in Ziffer 1 und 2 wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bed

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 15. Mai 2009 - 10 U 1018/08

bei uns veröffentlicht am 15.05.2009

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 2. Juli 2008 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.318,

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 30. Okt. 2008 - 16 U 22/08

bei uns veröffentlicht am 30.10.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 05. Februar 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, den ausgeurteilten Betrag im H

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Okt. 2007 - 12 U 9/07

bei uns veröffentlicht am 18.10.2007

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2006 – 5 O 125/05 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 16. Juli 2007 - 6 U 171/06

bei uns veröffentlicht am 16.07.2007

Tenor Die Berufungsklägerin ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig und verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für die Berufung beträgt 263.265,00 EUR Gründe I. 1 Der Entscheidung des Senats lag f

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 19. Okt. 2006 - 12 U 137/06

bei uns veröffentlicht am 19.10.2006

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 05.05.2006 - 2 O 5/06 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvolls

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 12. Apr. 2006 - 5 U 496/05 - 53

bei uns veröffentlicht am 12.04.2006

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 28.07.2005 – Az.: 14 O 174/04 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.   3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 02. Juli 2004 - 5 W 134/04

bei uns veröffentlicht am 02.07.2004

Tenor I. Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde wird dem Senat übertragen. II. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. III. Der Kläger trägt die Kosten der sofortigen Beschwerde. IV. Der Streitwert der sofortigen Beschwerde

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Dez. 2003 - 12 U 97/03

bei uns veröffentlicht am 18.12.2003

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 15. August 2003 - 11 O 195/02 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 13.920,00 nebst 5