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§ 24Amtlich · § 5 UrhG

Getrennte Konten

Zeitreise: 23.10.2024

Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus: 1. die Einnahmen aus den Rechten, 2. ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit.

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