Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen

Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen
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Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis

Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller Rechtsinhaber wahrnimmt.

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published on 25/02/2019 00:00

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. Oktober 2016 wird abgeändert. II. Der Bescheid des Deutschen Patent- und Markenamts vom 20. März 2015 in Nr. 1 und diesbezüglich auch der Widerspruchsbescheid vom 26. Ok
published on 19/02/2014 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren und das Verfahren in erster Instanz wird
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