Vermögensgesetz - VermG | § 8 Wahlrecht

(1) Soweit inländischen Berechtigten ein Anspruch auf Rückübertragung gemäß § 3 zusteht, können sie bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes statt dessen Entschädigung wählen; hat der Berechtigte seinen Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, verlängert sich die Frist auf fünf Jahre. Ausgenommen sind Berechtigte, deren Grundstücke durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden.

(2) Liegt die Berechtigung bei einer Personenmehrheit, kann das Wahlrecht nur gemeinschaftlich ausgeübt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Entschädigungsgesetz - EntschG | § 1 Grundsätze der Entschädigung


(1) Ist Rückgabe nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 5 des Vermögensgesetzes) oder hat der Berechtigte Entschädigung gewählt (§ 6 Abs. 7, § 8 Abs. 1

NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz - NS-VEntschG | § 1 Grundsätze der Entschädigung


(1) Ist in den Fällen des § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) die Rückgabe ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 5 des Vermögensgesetzes) oder hat der Berechtigte Entschädigung ge
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Vermögensgesetz - VermG | § 6 Rückübertragung von Unternehmen


(1) Ein Unternehmen ist auf Antrag an den Berechtigten zurückzugeben, wenn es unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung mit dem enteigneten Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung vergleichba

Vermögensgesetz - VermG | § 30a Ausschlussfrist


(1) Rückübertragungsansprüche nach den §§ 3 und 6 sowie Entschädigungsansprüche nach § 6 Abs. 7 und § 8 können nach dem 31. Dezember 1992, für bewegliche Sachen nach dem 30. Juni 1993, nicht mehr angemeldet werden. In den Fällen des § 1 Abs. 7 gilt d

Vermögensgesetz - VermG | § 32 Beabsichtigte Entscheidung, Auskunft


(1) Die Behörde hat dem Antragsteller die beabsichtigte Entscheidung schriftlich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Dabei ist er auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung gemäß § 31 Abs. 3 sowie auf das W

Vermögensgesetz - VermG | § 41 Überleitungsvorschrift


(1) § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3 ist für den Zeitraum ab 1. Juli 1994 auf Herausgabeansprüche nach § 7 Abs. 7 Satz 2 anzuwenden, wenn über die Rückgabe des Vermögenswertes am 9. Juli 1995 noch nicht bestandskräftig entschieden ist. (2) Erklärungen zur Au
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Vermögensgesetz - VermG | § 3 Grundsatz


(1) Vermögenswerte, die den Maßnahmen im Sinne des § 1 unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, sind auf Antrag an die Berechtigten zurückzuübertragen, soweit dies nicht nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist. Der Ans

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2004 - III ZR 72/04

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 72/04 Verkündet am: 16. Dezember 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VermG § 3 Abs

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juli 2013 - 5 C 8/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Rahmen der Entschädigung für ein 1952 in der DDR enteignetes Unternehmen darum, wie die Degression zu berechnen ist.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Okt. 2011 - 8 B 37/11

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, den Erlös aus der Veräuße

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 16. Sept. 2008 - PL 15 S 533/08

bei uns veröffentlicht am 16.09.2008

Tenor Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 1. Februar 2008 - PL 14 K 2502/07 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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(1) Vermögenswerte, die den Maßnahmen im Sinne des § 1 unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, sind auf Antrag an die Berechtigten zurückzuübertragen, soweit dies nicht nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist. Der Anspruch auf...