(1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die in Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschlagnahme und die Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind.

(2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit

1.
die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
2.
den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft,
3.
Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind,
4.
Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder
5.
Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen.

(3) Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann. Im übrigen bleiben Ausländervereinen gegenüber die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unberührt.

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Strafrecht: Strafbarkeit wegen Tragen von Rockerkutten

11.11.2015

Zur Strafbarkeit wegen Verwendens der Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen sog. Rockerkutten.
sonstiges

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Vereinsgesetz - VereinsG | § 20 Zuwiderhandlungen gegen Verbote


(1) Wer im räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes durch eine darin ausgeübte Tätigkeit 1. den organisatorischen Zusammenhalt eines Vereins entgegen einem vollziehbaren Verbot oder entgegen einer vollziehbaren Feststellung, daß er Ersatzorganisat

Vereinsgesetz - VereinsG | § 15 Ausländische Vereine


(1) Für Vereine mit Sitz im Ausland (ausländische Vereine), deren Organisation oder Tätigkeit sich auf den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt, gilt § 14 entsprechend. Zuständig für das Verbot ist das Bundesministerium des Innern, fü
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Vereinsgesetz - VereinsG | § 3 Verbot


(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen d

Vereinsgesetz - VereinsG | § 12 Einziehung von Gegenständen Dritter


(1) Die Verbotsbehörde oder die Einziehungsbehörde zieht Forderungen Dritter gegen den Verein ein, wenn 1. sie aus Beziehungen entstanden sind, die sich nach Art, Umfang oder Zweck als eine vorsätzliche Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - AK 1/19

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 1/19 vom 7. Februar 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen des Verdachts des Werbens um Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070219BAK1.19.0 Der 3. Strafsenat des.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 13 S 18.743

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im einstwei

Landgericht München I Beschluss, 24. Mai 2018 - 18 Qs 3/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft München I vom 18.01.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 09.01.2018, Az. 841 Cs 111 Js 154671/17, mit welchem das Amtsgericht München den Erlass eines Strafbefe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2016 - 4 A 13.2447

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 4 A 13.2447 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. Januar 2016 4. Senat Sachgebietsschlüssel: 523 Hauptpunkte: Feststellungsverfügung Ersatzor

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2014 - 4 AS 13.2448

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt H. W., M., wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. IV.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Nov. 2016 - 1 A 6/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen ein vom Bundesministerium des Innern erlassenes Vereinsverbot, das ihn als Teilorganisation erfasst.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 01. Juli 2016 - 11 S 46/16

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2015 - 11 K 5021/15 - geändert. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2015 - 3 StR 33/15

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 S t R 3 3 / 1 5 vom 9. Juli 2015 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja VereinsG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Zur Strafbarkeit wegen Verwendens der Kennzeichen eines verbotenen Verein

Bundesverwaltungsgericht Gerichtsbescheid, 23. Juli 2012 - 6 A 4/11

bei uns veröffentlicht am 23.07.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine von dem Bundesministerium des Innern erlassene vereinsrechtliche Verbotsverfügung.

Bundesverwaltungsgericht Gerichtsbescheid, 23. Juli 2012 - 6 A 3/11

bei uns veröffentlicht am 23.07.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine von dem Bundesministerium des Innern erlassene vereinsrechtliche Verbotsverfügung.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Nov. 2010 - 11 K 1763/10

bei uns veröffentlicht am 29.11.2010

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 06.05.2010 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet und gegen die ihm auferlegt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Feb. 2010 - 6 A 5/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wendet sich gegen ein Vereinsverbot, mit dem das Bundesministerium des Innern sie als Teilorganisa

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 24. Feb. 2010 - 6 A 7/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage eingeholt, ob und

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 24. Feb. 2010 - 6 A 6/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage eingeholt, ob und

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Jan. 2010 - 11 K 3543/09

bei uns veröffentlicht am 25.01.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung aus dem Bu

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 05. Dez. 2007 - 1 K 1851/06

bei uns veröffentlicht am 05.12.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung. 2 Der am ... 1965 geborene Kläger

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(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die...
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