§ 9Amtlich · § 5 UrhG
Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
Zeitreise: nicht ausgewiesen
Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen des § 6.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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