Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 6 Form des Verschmelzungsvertrags
Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 6 Form des Verschmelzungsvertrags
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Umwandlungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Der Verschmelzungsvertrag muß notariell beurkundet werden.
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published on 20/12/2010 00:00
Tenor
1. Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Landgerichts Baden-Baden vom 08. Juli 2008 - 3 T 75/07, 3 T 76/07 und 3 T 77/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außerg
published on 10/04/2008 00:00
Tenor
1. Die weitere Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 28.03.2006 - 4 T 151/05 - wird als unbegründet zurückgewiesen.
2. Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten we
published on 10/04/2008 00:00
Tenor
1. Die weitere Beschwerde der Beteiligten Nr. 1 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 01.10.2007 - 4 T 33/07 - wird als unbegründet zurückgewiesen.
2. Die Beteiligte Nr. 1 trägt die Kosten der weite
published on 17/03/2006 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird die Gebührenrechnung des Notariats I vom 17.07.2000 – AV 108, 109 – betreffend die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags vom 12.07.2000, UR Nr. .../2000, insoweit
aufgehoben
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