Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 135 Verjährung der Ansprüche

Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 135 Verjährung der Ansprüche
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Telekommunikationsgesetz Inhaltsverzeichnis

Die Verjährung der auf den §§ 128 bis 134 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

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published on 01/07/2016 00:00

Tenor Der Aufhebungsantrag sowie der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag werden als unzulässig zurückgewiesen. Der Hilfsantrag der Antragstellerin auf Verweisung an „das zuständige Gericht“ wird zurückgewiesen. Die Kosten des Aufhebungsverfahre
published on 19/02/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungs-schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %
published on 12/12/2013 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Klägerin, die ein digitales zellulares Mobilfunknetz betreibt, wurde, wie die anderen drei Mobilfunknetzbetreiber auch, mit bestandskräftigen Regulierung
published on 28/08/2012 00:00

Gründe 1 Die Klägerin wendet sich gegen das Verbot, ohne Sondernutzungserlaubnis sog. "BierBikes" auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu benutzen.
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