Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten - TAppV | § 34 Tierernährung
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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten Inhaltsverzeichnis
Die Prüfung in dem Fach Tierernährung erstreckt sich auf die Ernährung unter besonderer Berücksichtigung der Pathogenese nutritiv bedingter Erkrankungen, Fertilitäts- und Leistungsminderung, der umweltrelevanten Auswirkungen der Fütterung einschließlich des möglichen Eintrages unerwünschter Stoffe in Lebensmittel tierischer Herkunft und den Grundlagen der Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Futtermittelkunde sowie auf die tierärztlich wichtigen Vorschriften des Futtermittelrechts.
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published on 11/01/2018 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
Die von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin im eigenen Namen erhobene Streitwertbeschwerde ist zulässig (§ 68 GKG, § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG), hat in der Sache
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